1:1 Behandlung

  • Hallo Forum,

    folgendes Problem:
    Pat. hat über den Tag verteilt mehrere Phasen wo er sich autoaggresiv verhält. Immer so 2-3 Std. Danach ist wieder alles gut.
    Die Pflege stellt dann eine Kraft die ihn in der Situation begleitet um eine Fixierung zu vermeiden.
    Vorrausetzungen sind laut Mindestmerkmale gegeben (Intensivbehandlung bei akute Selbstgefährdung).

    Nun meine Frage:
    Darf der Arzt am Morgen wenn er auf der Station ist, pauschal für den Pat. eine 1:1 Behandlung für den Tag bei Bedarf anordnen, oder muß er bei beginn der Phase auf die Station beordert werden und es immer für den einzelnen Fall anordnen?

    Im OPS steht ja: "Tägliche ärztliche Befunderhebung......."


    Gruß
    Akim

  • Hallo Akim,
    wenn entsprechend abzusehen ist, dass der Patient diesen erhöhten Betreuungsaufwand benötigen wird, dann kann der Arzt natürlich morgens die Anordnung treffen. Aber zu dem Zeitpunkt muss diese Situation dann auch wirklich bestehen (Konsistenz der Arzt-Pflege-Akten!).
    Eine pauschale Einstufung für einen "es könnte ja passieren"-Fall ist sicherlich nicht Regelkonform.

    Täglich genügt eine Anordnung dieser Maßnahme. Der Arzt muss nicht immer wieder hinzugezogen werden (auch wenn dies therapeutisch vielleicht sinnvoll wäre...).

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.