Entgeltsystem Psychosomatische Klinik

  • Hallo,


    ich bin ab 01.04.2012 neu in einer Psychosomatischen Klinik beschäftigt und werde mich wohl jetzt hier oft zu Wort melden, da viele Sachen für mich neu sind.

    Ich habe gleich die erste Frage an euch. Das Entgeltsystem in einer Psychosomatischen Klinik wird sich ja ändern! Werden dann dort auch DRGs eingeführt oder wie wir das geregelt?

    Vielen Dank für Antworten.


    LG Marko

  • Schönen guten Tag und herzlich willkommen Marko,

    nein, es werden keine DRGs eingeführt, sondern PEPPs (Pauschale Entgelte in der Psychiatrie und Psychosomatik). Jedenfalls ist das der Arbeitstitel, den Herr Heimig vom InEK gestern auf dem DRG-Forum äußerte. Der entscheidene Unterschied zwischen DRGs und Psychiatrie-/Psychosomatikentgelten ist, dass sich bei letzteren nicht um diagnosebezogene Fallpauschalen handelt, sondern um ein leistungsorientiertes Tagesentgelt.

    Ich möchte Ihnen empfehlen, sich zunächst in den Beiträgen hier im Forum zum Thema, über Literatur und am Besten sogar über eine Fortbildung sich zu den bisher bekannten Einzelheiten des neuen Systems zu informieren.

    In aller Kürze stelle ich hier die Eckdaten des Systems dar:

    • Neben den Diagnosen und sonstigen Prozeduren sind die Leistungen und der Behandlungsaufwand in der Psychiatrie/Psychosomatik über die psychiatrischen OPS (1-903, 1-904, 9-960 bis 9-983)
    • Diese Daten werden zusammen mit anderen Patientendaten (Alter, Geschlecht, usw.) ähnlich wie im DRG-System über den Fall mittels eines Groupers eingruppiert (von Dr. Heimig auf dem DRG-Forum so dargestellt) und die so ermittelten "Basis-PEPPs" unterteilt über die Verweildauer (zu Beginn des Aufenthales höher, im Verlauf sinkend) mit tagesdurchschnittlichen Bewertungsrelationen versehen, die dann tageweise abgerechnet werden
    • Um Fehlanreize zu vermeiden (frühzeitige Entlassung und Wiederaufnahme umd die höheren Bewertungsrelationen zu Beginn der Behandlung auszunutzen) braucht es Abrechnungsregeln, wie zum Beispiel die Fallzusammenführung innerhalb von 21 Tagen nach Entlassung (begrenzt auf 120 tage ab Aufnahme)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,