OPS Kodierung und Nachweis in Patientenakte

  • Hallo,

    da bin ich schon mit meiner nächsten Frage.

    In Anlehnung an das neue Entgeltsystem aber auch schon für die heutige Situation habe ich folgende Frage.

    Wie muss die Dokumentation bei Patienten die eine Gruppentherapie oder auch eine Einzeltherapie haben erfolgen?

    Ist es ausreichend, wenn die Leistungsziffern im KIS System erfasst werden und der OPS daraus generiert wird? oder muss das alles auch in der Patientenakte hinterlegt sein?

    ZB. muss ja in einer normalen Akutklinik die nach DRGs abrechnen alles in der Patientenakte mit Handzeichen dokumentiert sein, was auch als OPS erfasst und abrechnungsrelevant ist. Wird der Fall vom MDK geprüft und es ist keine Doku vorhanden, so wird dies ja nicht als erbrachte Leistung anerkannt.

    Wie ist das in der Psychosomatischen Klinik geregelt?

    Ich freue mich auf eure Antworten.

    LG Marko

  • Hallo Marko und willkommen im Forum!
    Sie können davon ausgehen, dass die Kostenträger die gleichen Prüfmechanismen in der Psychiatrie und Psychosomatik nutzen werden, die sie sich für das DRG-System entwickelt haben. Ebenso ist fast schon klar, dass auch der MDK nach den gleichen Problemen und Fehlern suchen wird, um etwaige Leistungen, die nicht ordentlich dokumentiert wurden, zu streichen.

    Es ist daher durchaus von Vorteil, wenn Ihr KIS hinter den Eintragungen auch die Namen/Kürzel der Mitarbeiter speichert. Sollten Sie die Leistungen zentral erfassen, gehören eindeutige Handzeichen auf Erfassungsformulare.
    Noch schöner sind natürlich Kombinationen aus Leistungserfassung und inhaltlicher Dokumentation ;)

    Es ist auch hier wie in der Mathearbeit - wenn man eine Lösung kennt, aber nicht hinschreibt, gibt es auch keine Punkte.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.