Quartalsabrechnung mit Neuaufnahme in der Tagesklinik

  • Guten Tag,

    wir bearbeiten gerade die Protokoll-Datei vom InEk und haben mehrere Hinweise bei unseren Tagesklinik-Überliegern.

    Werden in andere Kliniken Tagesklinik-Patienten zum Quartals-/Jahresende entlassen und neu aufgenommen?

    mfg

  • Hallo PsychKo,

    bis ende letzten Jahres wurde in unsere Tagesklinik jeweils zum Quartalsende alle Patienten entlassen und am Quartalsanfang wieder aufgenommen! Dies bedingte dann immer ein sehr hohen Verwaltungsaufwand, neue Fallnummer etc.! ;(
    Seit 1.1. diesen Jahres müssen Wir dies nicht mehr machen, der Patient bleibt übers Quartal angemeldet . Und wird erst nach Behandlungsende abgemeldet.:thumbup:

    MfG Thomas.

  • Hallo,

    Danke für die schnelle Antwort.

    Das InEK ist der Meinung, ich finde dazu allerdings keine Rechtsverbindlichkeit, dass man die Tagesklinik immer zum Quartalsende abschliessen müsse.

    mfg

  • Hallo,

    vielleicht passt dies hierzu:

    §8 FPV, unter Absatz 2, Punkt 2

    "Bei Abrechnung von tagesbezognene teilstationären Entgelten wird für jeden Patienten, der wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt wird, je Quartal ein Fall gezählt"

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Schönen guten Tag,,

    FPV passt auch nicht, da sie nicht für die Psychiatrie gilt!

    In der Anlage 1 zur BPflV (LKA) gibt es meines Wissens eine Fußnote, die sich auf die Fallzählung in der Tagesklinik bezieht. Ich habe die Anlagen allerdings auf die Schnelle nicht im Netz gefunden. Vielleicht haben sie ein entsprechendes Buch.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,

    Herr Schaffert meint sicherlich die Fußnote 11a) zu L1 "Belegungsdaten des Krankenhauses" der Anlage 1 (zu § 17 Abs. 4) Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (LKA) der BPflV: lfd. Nr. 18 - "Teilstationäre Fälle im Budgetbereich: Patienten, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt werden, werden je Quartal als ein Fall gezählt, z.B. Tagesklinik."

    Mfg,

    ck-pku

  • Ach ja,

    bitte beachten Sie auch die Anlage 5 (Durchführungshinweise) der 10. Fortschreibung der "Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V" (Stand: 01.01.2012), S. 148:
    "Bei teilstationären Fällen im Budgetbereich, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt werden (je Quartal ein Fall) besteht bei Abrechnung von tagesbezogenen Entgelten jeweils zu Quartalsende folgende Abrechnungsmöglichkeit:

    • Entlassung, Schlussrechnung und gleichzeitige (Neu-)Aufnahme nach dem Entlassungstag unter neuem KH-internen Kennzeichen,
    • Zwischenrechnung und Fortführung des KH-internen Kennzeichens im Folgequartal."


    MfG,

    ck-pku