Pflegeheim gekündigt - und nun?

  • Hallo zusammen,
    hier mal was Interessantes, wo man als KH nur verlieren kann.
    Alter dementer Patient aus dem Pflegeheim ist ausbehandelt und entlassungsfähig.Betreuer hat den KH-Aufenthalt dazu genutzt, das Pflegeheim außerordentlich zu kündigen.Platz wurde vom Heim sofort nachbelegt und ist vergeben. Betreuer weigert sich (natürlich) den Pat. mit nach Hause zu nehmen. Ein anderes Heim nimmt ohne Kostenklärung nicht auf. Betreuer ist jedoch der Ansicht, Pat. solle bis zum Ableben (welches derzeit nicht absehbar ist) im KH verbleiben. Und das einen Tag vor Ostern, wo das Amtsgericht was anderes zu tun hat, als sich um einen "Ersatzbetreuer" zu kümmern.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    mir sind die Gegebenheiten des Falls nicht bekannt, aber schauen Sie doch mal in WBVG §§ 11,12,13.

    Gruß,

    B. Schrader

    B. Schrader

  • Hallo Herr Horndasch,

    dokumentieren Sie ausführlich, dass eine Rückverlegung ins Altenheim und eine anderweitige Unterbringung nicht möglich war. Ganz wichtig: Weisen Sie den Betreuer (am Besten jetzt: Donnerstag, 18:08 Uhr, sonst sagt er, er hätte ja ganz anders gehandelt, wenn er das voher gewusst hätte) darauf und auf die Privatliquidation für den Zeitraum hin, den die GKV nicht erstattet. Fordern Sie ihn auf, kurzfristig für eine alternative Unterbringung zu sorgen und bieten Sie ihm Ihre Hilfe an. All das mit Datum und Uhrzeit genau dokumentieren.

    Sollte er Ihre Hilfe in Anspruch nehmen, rufen Sie ein paar Alten- und Kurzzeitpflegeheime an und dokumentieren, welcher Gesprächspartner aus welchem Grund eine Absage erteilt hat. (Verzeihen Sie bitte, dass ich das Wort "dokumentieren" so oft wiederholt habe.)

    All die Hinweise, die Sie telefonisch gegeben haben schicken Sie dann noch mal als Brief per Einschreiben/Rückschein, Fax, E-Mail und was nicht alles an den Betreuer, damit er hinterher nicht behaupten kann, er hätte ja keine Ahnung gehabt.

    Wenn die GKV die Abrechnung kürzen will, wehren Sie sich (angemessen) dagegen, damit der Betreuer Ihnen nicht vorwerfen kann, Sie hätten in der Auseinadersetzung mit der GKV nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen.

    Dann schicken Sie eine Rechnung an den Betreuer. Wenn der die Zahlung verweigert könnte man auch ein Anspruch gegen ihn aus Amtshaftung gegen ihn prüfen. Hierzu kann ich Ihnen aber leider keine genaueren Auskünfte geben. Dafür sind Ihre Infos leider etwas knapp.

    Frohe Ostern
    Heiner Fey

  • Guten Tag,
    Danke für die Tipps. Wir haben selbst dem Betreuer die Inrechungstellung der von der Kasse gekürzten Tage glaubhaft und ernsthaft angekündigt. Und ihm auch klargemacht, dass der Tag im KH dann teurer wird als der Tag im Pflegeheim. Daraufhin war heute nachmittag auf wundersame Weise noch ein Pflegeheimplätzchen frei.
    Ich wünsche allseits ein frohes Osterfest.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch