Hallo Herr Graf,
es besteht in der Tat ein Widerspruch zwischen den Richtlinien und der ICD. In der ICD ist im E11.5.. (mit peripheren vaskulären Komplikationen) das diabetische Gangrän mit eingeschlossen, während die Richtlinien eine Kodierung über vierte Stelle „7“ vorschreiben.
Ich würde mich auch lieber an die Richtlinien halten und einen „diabetischen Fuß“ in der vierten Stelle mit „7“ kodieren, auch wenn nur eine Manifestation zu kodieren wäre, wie in Ihrem Fall die Angiopathie.
Viele Grüße
R.Paradis