Mal wieder - die Beurlaubung

  • Liebes Forum,

    wie gehen Sie in heutigen Zeiten mit Forderungen Beurlaubungen vorzunehmen um, wenngleich es sich um onkologische Behandlungszyklen handelt.

    Die Fälle wurden durch den MDK geprüft. Dieser bestätigt die gemäß FPV rechtmäßige Abrechnung ohne Beurlaubung.

    Im Nebensatz verweist der Gutachter auf die abschließenden Leistungsentscheidung, die der KK obliegt.

    Die KK - welch Überraschung - verrechnet, mit dem Hinweis auf B1 KR3/15 R (gezielte Unterbrechung, formal nicht abgeschlossen, usw.)

    Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

    Danke

    Ida

  • Hallo,

    die FPV ist nur eine Vereinbarung der Vertragspartner. Und es wäre nicht die erste Vereinbarung die das BSG kippt. Nur weil sich (fast) alle dran halten, muss es nicht gesetzeskonform in der Auslegung des BSG sein.

    Sollte jemand Ironie/Sarkasmus da raus lesen, dann kann ich auch nichts dagegen machen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • jaja, am Ende ist doch das ganze Leben von der Geburt bis zur Bahre ein einziger Behandlungsfall mit vereinzelten unwirtschaftlichen Beurlaubungen je nach Konstitution... SCNR

    MfG, RA Berbuir

  • Moin,

    vermutlich wird die Absicht der Gesetzgeber selbst bei Umsetzung dieses Änderungsantrages einmal mehr als diffus interpretiert und der Vorrang des Wirtschaftlichkeitsgebotes postuliert.

    Es ist schwer erträglich, dass die Vertragsparteien vorne jährlich die Ausnahmen von WA-Regelungen und die Zusatzvereinbarung zur Ausnahme von Beurlaubungen bei TU-Patienten beschließen und hinten dann sogar gegen das Votum des MDK noch die Kohle vorenthalten wird. Es wäre schon hilfreich, wenn man sich vorab mal auf Wortlaute oder Verordnungstexte verlassen könnte.

    Gruß

    merguet