Liebes Forum,
wie gehen Sie in heutigen Zeiten mit Forderungen Beurlaubungen vorzunehmen um, wenngleich es sich um onkologische Behandlungszyklen handelt.
Die Fälle wurden durch den MDK geprüft. Dieser bestätigt die gemäß FPV rechtmäßige Abrechnung ohne Beurlaubung.
Im Nebensatz verweist der Gutachter auf die abschließenden Leistungsentscheidung, die der KK obliegt.
Die KK - welch Überraschung - verrechnet, mit dem Hinweis auf B1 KR3/15 R (gezielte Unterbrechung, formal nicht abgeschlossen, usw.)
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
Danke
Ida