Liebe Kollegen,
nach Durchforsten diverser Einträge zum Thema Beurlaubung möchte ich meine Frage doch gerne kurz in unser Forum einstellen und um Hilfe bitten.
Stationäre Aufnahme eines betagten Patienten zur Tumorsuche. Dieses gelingt, vor Entlassung liegt die Histologie bereits vor und es wir eine ca. 1 Woche später liegender OP - Termin vereinbart. Der Patient wird entlassen ( als normale Entlassung, nicht gegen ärztlichen Rat; bzgl. eines möglichen eigenen Wunsches finden sich keine Hinweise) und nach einigen Tagen wieder aufgenommen. Eine Fallzusammenführung gem. § 2 FPV gelingt nicht, nun wird die Möglichkeit einer Beurlaubung diskutiert. Die Entlassung erfolgte wohl aus organisatorischen Gründen und aus, um dem Patienten die Gelegenheit zur Verarbeitung der Diagnose und Rekonvaleszenz zu geben.
Im Internet habe ich zwischenzeitlich das Urteil des LSG Rheinland - Pfalz vom 01.07.2010 ( L5 KR 252/09) gefunden, welches meines Erachtens anwendbar wäre. - Gibt es unter Umständen weitere Quellen, Entscheidungen ???
Freue mich über jede Idee !!
Verregnete Grüße
Biene