Femurersatz mit Wechsel Knie- und Hüft-TEP

  • Liebe Mitdenker,

    eine multimorbide Patientin mit liegender Hüft- und Knie-TEP erlitt eine Femurschaftfraktur, die zunächst mit Platte und Cerclagen offen reponiert wurde. Bei der Mobilisation brach der Schaft erneut, und nun wurde die komplette Knie-TEP gewechselt (Link, Scharnier), oberhalb der Fraktur das Femur komplett entfernt (unterhalb aber der Röhrenknochen stehen gelassen), ein Femurersatz als Durchsteckschaft (durch den restlichen Röhrenknochen) vom Hüftgelenk bis zum Kniegelenk eingebracht und ein entsprechender passender Hüftkopf darauf gesetzt. Das Femur hat viele Teile, so z.B. LINK-Halsteil, Zwischendring usw. Die Hüftpfanne blieb. Welche Kodierung ist richtig? Mein Vorschlag wäre:

    5-821.15 oder nur 5-821.18?
    5-823.34
    5-828.1 (richtig? bin unsicher)
    5-829.b (und nicht 5-829.d - bin unsicher)

    Für fachmännische Hinweise bin ich dankbar,

    Elisabeth Kosche

  • Hallo Frau Kosche,

    ich versuch's mal:

    5-821.15 (die alte HTEP wurde ja auch entfernt, "gewechselt", nicht nur der Aufsteckkopf)
    5-823.34
    5-829.d (falls Definition Modularität erfüllt), da Defektsituation vorliegt

    5-828.1 sagt Knochentotalersatz, da Sie den Femur nicht total ersetzt haben, würde ich sagen eher nicht.
    5-828.0 sagt zwar Knochenteilersatz, allerdings findet sich der Hinweis, dass dieser Kode für den ersten Schritt der Implantation einer Endo-Exo-Prothese zu kodieren ist, und das passt ja auch nicht (...darf der Kode nur dafür verwendet werden !?)

    An die Kodierung der Entfernung der Platten und Cerclagen haben Sie sicher gedacht ;)

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe einen sehr ähnlichen Fall wie die Frau Kosche zu kodieren. Lediglich die Gelenkkomponenteneingriffe unterscheiden sich. Bei bereits einliegender Scharnierendoprothese wurde in diesem Fall nur der femorale Teil gewechselt und im Hüftbereich eine Totalendoprothese mit Pfanne erstimplantiert. Die zuvor einliegende Platte wurde entfernt.

    Ich stoße hier auf zwei Fragen:

    1. Kann man von einem Knochentotalersatz ausgehen, auch wenn noch ein Teil des Femurschaftes stehengeblieben ist? Herr Wagner scheint sich hier auch nicht ganz sicher zu sein. Bei dem Femurersatz handelt es sich um einen Femurdurchsteckschaft der Firma LINK. Sollte es kein Femurtotalersatz sein, stellt sich mir die Frage wie man es sonst abbilden soll.

    2. Unter 5-828 findet sich der Hinweis: Der endoprothetische Gelenkersatz ist jeweils gesondert zu kodieren (5-82ff.) und: Bei der Verwendung von alloplastischem Knochenersatz sind das verwendete Material und die Lokalisation gesondert zu kodieren (5-785ff.).

    Nun steht aber unter 5-785 als Exkl. die 5-82ff. Soll nun die Implantation des endoprothetischen Gelenkersatzes kodiert werden oder nicht???????


    Für Meinungen bin ich sehr dankbar.

    Beste Grüße

    Valentina


  • Möchte meine Fragen nochmal anregen zu beantworten.

    Vielen Dank. Valentina

  • Hallo Valentina,

    wir haben doch den Femurtotalersatz kodiert, weil ähnlich wie bei Ihnen nur ein Stück hohler Schaft (sozusagen für die Muskulatur als Halt) stehen geblieben war, durch den der Femurersatz durchgesteckt wurde. Wir denken, dass es um den funktionellen Ersatz geht, und für die Funktion spielt das stehen gebliebene Stück keine Rolle.

    Den endoprothetischen Ersatz müssen Sie natürlich kodieren, sowohl den Knie-Teilwechsel als auch die Hüft-Erstimplantation. Das Exklusivum unter 5-785 verstehe ich so, dass, wenn Gelenk- und Knochenersatz in einem Stück geschieht (möglicherweise bei partiellem Ersatz) und alloplastisch ist, man das mit dem 5-82-Kode erledigt, wenn aber Gelenkersatz und Knochenersatz 2 verschiedene Stücke sind und der Knochenersatz alloplastisch ist, der Knochenersatz hiermit zusätzlich näher beschrieben wird. Aber ist Ihr Knochenersatz denn überhaupt alloplastisch oder nicht vielleicht metallisch? Bei uns war er metallisch.

    Freundlich grüßt

    Elisabeth Kosche

  • Vielen Dank Fr. Kosche!

    die Argumentation für den stehengebliebenen Femurschaft hat mir sehr geholfen.

    Nach mehrmaligem Drübernachdenken habe ich festgestellt, dass ich das Exkl. unter 5-785 verkehrt verstanden habe. Ich verstehe es jetzt so, dass ich 5-785 nicht verwende, wenn ich eine Implantation eines endoprothetischen Gelenk- und Knochenersatzes habe - dann nämlich 5-82ff. wie es auch unter den Hinweisen unter 5-828 zu finden ist.

    Mein Knochenersatz war metallisch. Aber dann auch alloplastisch. Alloplastisch heißt doch:

    Ersatz eines Knochens oder eines Knochenteils durch Kunststoff, Metall oder Keramik.


    Ich bin mir jetzt auf jeden Fall sehr schlüssig, dass ich ebenfalls den Femurtotalersatz + Gelenkkomponenten verschlüsseln werde.

    Vielen Dank für ihre Antwort und einen schönen Tag noch.

    Beste Grüße

    Valentina