Konsilabrechnung nach DKGNT/GOÄ

  • Guten Tag,

    ich bin neu hier angemeldet - habe bisher meine Fragen bereits beantwortet vorgefunden :thumbup: .

    Aber diesmal quält mich eine, für die ich keine bessere Diskussionsplattform finde - deshalb hier "Off-Topic".

    Bei uns werden viele bezogene Leistungen unseres Kooperationspartnerts als Konsil nach DKG-NT abgerechnet. Dass das der richtige "Katalog" ist, wurde jetzt angezweifelt. Ich meine, das ist richtig - weiß aber keine Begründung dafür. Weiß jemand anderes eine?

    Außerdem wird bei uns auf fast jeder Rechnung die Nummer 1 - Beratung (auch mittels Fernsprecher) - abgerechnet, ohne dass irgendwer mit uns spricht. Meiner Recherche sagt jeder "das ist so OK - die Nummer darf man immer abrechnen". Aber begründen kann mir das keiner und in den Regelwerken kann ich dazu nichts lesen. Auch wird ab und zu Nr. 60 - Konsiliarische Erörterung - abgerechnet, oft weiß nur niemand etwas von einem solchen Gespräch.

    Es wäre super, wenn mir jemand Grundlagen dafür nennen könnte. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!!!

    viele Grüße
    der Neue ;)