...angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen?

  • Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zur Kodierung. Wenn z. B. Autogenes Training oder Akupunktur als Gruppentherapie von einem Arzt oder Psychologen durchgeführt wurde, kann das dann als erbrachte Leistung von einem Arzt (9-630.x oder 9-605.x) bzw. Psychologen (9-631.x oder 9-605.x) kodiert werden? Weil in den Mindestmerkmalen OPS Version 2012 diese Entspannungsverfahren doch zu den angewandten Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen zählen.

    Danke im Voraus
    Gruß
    B.Pf

  • Hallo B.Pf,
    die entsprechenden Maßnahmen und Verfahren können nicht frei ausgetauscht werden, das haben Sie richtig gesehen.
    Entsprechend können diese von Ihnen genannten Therapien, wenn sie von Ärzten oder Psychologen durchgeführt werden, nicht den Kodes angerechnet werden.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo BPf,

    im OPS steht ja der Zusatz "...oder im Aufwand vergleichbare Verfahren."
    Das würde ich so interpretieren, dass z.B. AT auch von Ärzten oder Psychologen erfasst werden kann. Bei der Akupunktur (als Gruppentherapie?) wäre ich mir unsicher.
    Ich weiß nicht, in wie weit sie zu den anerkannten psychiatrischen Behandlungsverfahren gehört. In den Auflistungen der "angewandten Verfahren" steht sie nicht drin.
    Kann Akupunktur als Entspannungsverfahren gelten? Oder wird sie im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung eingesetzt?

    Beste Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,
    die Akupunktur wird bei uns zur Entspannung während einer Entgiftungsbehandlung eingesetzt; von entsprechend ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt.

    Zwar steht im OPS "... oder im Aufwand vergleichbare Verfahren...", jedoch könnten wir dann hingehen und sagen 'Ja, also alle Berufsgruppen dürfen ihre Gespräche mit Betreuern anrechnen, gut, dann dürfen ja im Grunde alle Alles, weil das ja schon vergleichbar ist'.
    Ich denke nicht, dass das so funktioniert - oder dass die Kostenträger da mitspielen würden.
    Man könnte ja mal eine Anfrage ans DIMDI senden...

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo und Danke für die Antworten, genau das hab ich mir gedacht. Es ist wahrscheinlich Auslegungssache. Eigentlich war/bin ich der gleichen Meinung wie Herr Gohr. Hier werden die Leistungen nach der durchführenden Berufsgruppe erfasst und kodiert. Akupunktur gehört hier zu den Entspannungsverfahren.

    Gruß
    B.Pf

    Einmal editiert, zuletzt von BPf (24. April 2012 um 11:50)

  • Schönen guten Tag allerseits,

    die entsprechenden Maßnahmen und Verfahren können nicht frei ausgetauscht werden, das haben Sie richtig gesehen.
    Entsprechend können diese von Ihnen genannten Therapien, wenn sie von Ärzten oder Psychologen durchgeführt werden, nicht den Kodes angerechnet werden.

    Ich sehe das anders, Herr Gohr!

    Die Aufzählung der Verfahren ist - jedenfalls so wie es im OPS formuliert ist - beispielhaft. Deutlich wird dies durch den Zusatz "oder im Aufwand vergleichbare Verfahren". Wenn also ein Arzt oder ein Psychologe seine Zeit (> 25min) mit dem Patienten verbringt und ein "im Aufwand vergleichbares Verfahren" anwendet, so ist dies eine ärztliche Therapieeinheit. Es bleibt die Frage, worauf sich "im Aufwand vergleichbar" bezieht. Da die Verfahren ja innerhalb des Kodes nicht differenziert werden, sondern bunt gemischt eine Psychotherapie genau so als TE zählt, wie ein Gespräch mit dem Betreuer, kann sich der Aufwand somit nach meiner Ansicht nur auf die Personalbindungszeit beziehen.

    Somit wären auch Entspannungsverfahren oder Akkupunktur als ärztliche/psychologische TE verschlüsselbar.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,
    über genau den Punkt Personalbindungszeit habe ich mir auch Gedanken gemacht. Das führte das Regelwerk jedoch ad absurdum, da man dann einfache eine Liste für alle Berufsgruppen hätte nehmen können.

    Ich denke, ich schreibe tatsächlich einmal eine Anfrage an das Klassi-Team und werde hier berichten.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Nachtrag:

    Diese Diskussion zeigt wieder einmal:

    • wie unklar der OPS formuliert ist,
    • wie unterschiedlich daher die Auslegung
    • und somit auch die Kodierung in den Kliniken ist.

    Es bleibt nur zu hoffen, dass möglichst wenig davon die PEPPs (pauschalierte Entgelte in der Psychiatrie und Psychosomatik) beeinflusst!

    Zum Glück scheinen Herr Heimig und die Kolleginnen und Kollegen des InEK dies ja ähnlich zu sehen...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Gohr,

    das verwirrt mich: laut OPS dürfen doch alle Berufsgruppen Gespräche mit Betreuern erfassen, oder?

    Merkwürdigerweise dürfen aber nur Ärzte oder Psychologen ein Gespräch mit einem Richter erfassen, Sozialarbeiter nicht.
    Angehörigengruppen dürfen ebenfalls nur von Ärzten oder Psychologen erfasst werden, von den anderen Berufsgruppen aber nicht.
    Logopädie kann nicht vom Arzt erfasst werden, Bewegungstherapie nicht von Psychologen.
    Kann das so strikt gemeint sein?

    Ich denke nicht, dass jeder alles machen (bzw. erfassen) kann. Es gibt aber nach meiner Einschätzung eine Reihe von Tätigkeiten, die von mehreren Berufsgruppen gemacht und erfasst werden können, weil keine spezifische Qualifikation dafür nötig ist (Richter-Lizenz, Gruppenführerschein Klasse 5 für Angehörigengruppen etc. :D )

    Eine Anfrage ans DIMDI wäre spannend. Ich habe leider keine Ahnung, wie man das richtig macht (und nicht nur Textbausteine zurückbekommt).

    Beste Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,
    laut OPS 2012 dürfen Angehörigengespräche von allen Berufsgruppen erfasst werden.

    Ich kann jedoch hier nur Herrn Schaffert zustimmen:

    Zitat


    Diese Diskussion zeigt wieder einmal:
    [*]wie unklar der OPS formuliert ist,
    [*]wie unterschiedlich daher die Auslegung
    [*]und somit auch die Kodierung in den Kliniken ist.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Guten Tag zusammen,

    die Frage der Leistungserfassung stellt sich für uns bei diesem speziellen Verfahren (Akupunktur) nicht.
    Da i.d.R. die Personalbindungzeit, gerade bei diesem Verfahren, erfahrungsgemäß unter 25 min. liegt.
    Die speziell dafür ausgebildete Pflegekraft/der Therapeut setzt die Nadeln - und nimmt sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder ab...D.h. er/sie ist nicht ununterbrochen am Patienten...
    Dies könnte m.E. nach auch der Grund sein, warum die Akupunktur nicht bei den angewandten Verfahren auftaucht - da sie eben nicht im Aufwand vergleichbar ist.

    Viele Grüße

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."