...angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen?

  • Hallo Money-Penny,
    meiner Meinung nach (aber wie wir seit 2 Jahren lernen, ist der OPS ohnehin inkosistent), ist der Vorgang 'Nadeln setzen > Beaufsichtigen > Nadeln entfernen' durchaus eine anrechenbare Entspannungstherapie - so sie die 25 Minuten erreicht.
    Gerade den Punkt "Beaufsichtigung" darf man nicht außer Acht lassen. Womit wir wieder bei der Personalbindung wären.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hi allerseits!

    Ich glaube nicht, daß man das OPS-Regelwerk wirklich "buchstäblich" verstehen sollte, dann wird es schnell absurd - und Absurdität unterstelle ich den Erfindern des OPS nicht, höchstens hier und da ein wenig Übersichtsverlust und Inkonsistenz.

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Schönen guten Tag allereseits,

    ... und Absurdität unterstelle ich den Erfindern des OPS nicht, höchstens hier und da ein wenig Übersichtsverlust und Inkonsistenz.


    Na ja!

    Zumindest manche MDK Gutachter interpretieren den OPS nach meiner Erfahrung tatsächlich buchstäblich - auch wenn es absurd wird. Dies gilt insbesondere bei Komplex-OPS. Dieses Forum hier zeigt einige eindruckvolle Beispiele!


    Es bleibt nur zu hoffen, dass möglichst wenig davon die PEPPs (pauschalierte Entgelte in der Psychiatrie und Psychosomatik) beeinflusst!

    Zum Glück scheinen Herr Heimig und die Kolleginnen und Kollegen des InEK dies ja ähnlich zu sehen...

    Um diese Ausssage noch etwas zu konkretisieren:

    So wie ich ich bei einigen neueren Vorträgen zum Thema PEPP Herrn Heimig und andere InEK Mitarbeiter verstandenn habe, spielen die Therapieeinheiten als Splitkriterium für die Abrechnung eine ziemlich untergeordnete Rolle. Und wenn ich mich nicht verhört habe, dann kann sich Herr Heimig zu Abrechnungszwecken eine deutlich aufwandsärmere Leistungserfassung vorstellen.

    Für die Psychiatrie kann ich das nur wünschen! Wenn wir uns bei der Abrechnung darüber auseinandersetzen müssen, ob eine durchgeführte Therapie tatsächlich zu einer in der Liste aufgeführten Verfahren gehört und was "oder im Aufwand vergleichbar" bedeutet, dann sind bald eine ganze Reihe von Mitarbeitern auf allen Seiten (Kassen/MDK und Krankenhaus) mit nichts anderem mehr beschäftigt. Insbesondere fehlen Sie dann für die Versorgung der Patienten!

    Möglicherweise muss man auch zwischen Psychiatrie und Psychosomatik unterscheiden. Das Konzept der 25 minütigen Therapieeinheiten mag in der Psychosamatik vielleicht mehr Sinn machen. Dann sollte mann es aber auch nur dort einsetzen!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Zusammen,

    bei uns wird Ohr-Akupunktur nicht als Therapieeinheit erfasst, weil wir der Meinung waren/sind, dass es 25 min Arbeit/Therapie an/mit Pat. nicht erreicht ist. Da wir nur ca. 5-10 min (je nach Anzahl der Patienten) zum Nadelnsetzen brauchen, anschlissend werden die Patienten für eine Halbe Stunde mit einer Entspannungsmusik allein gelassen. Später werden die Nadeln gezogen(dauert a. 5 Min.). das lässt sich doch nicht erfassen oder?


    Gruß

  • Hallo rasmas,
    da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Natürlich ist es vollkommen korrekt, die Leistung nicht zu erfassen, wenn nur Nadeln gesetzt und gezogen werden.
    Aber ist das auch richtig so? Ich hab in einem anderen Thread bereits darauf hingewiesen, dass es nicht sinnvoll sein kann, was die medizinisch nötige Aufsichtspflicht betrift, die Patienten einfach eine halbe Stunde unbeobachtet herumliegen zu lassen.
    Schon einige Male ist uns, in meiner Zeit als am-Patienten-arbeitender, ein Patient während der Akupunktur kollabiert.
    Es benötigt einfach eine Konstante Beaufsichtigung. Ich will Ihnen aber nicht in die Therapie hereinreden.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo B. Gohr,

    so verfahren wir (mit dem Alleinlassen der Pat.) seit 2007, seit wir mit der Akupunktur begonnen haben. Bis jetzt haben wir so einen Fall (Kollabieren) nicht gehabt. Dass es mal passieren kann, ist das sicherlich nicht auszuschliessen. Dies kann aber auch in anderen zusammenhängen (in Speisesaal, Patientenzimmer usw.) passieren, weil wir die Patienten (auch wegen personelle Kapazität) nicht immer und überall beaufsichtigen können. Ansonsten findet die Akupunktur direkt auf Station statt, dass es ausreichend auf unangenehme Situationen reagieren werden kann, wie auch in anderen Zusammenhängen geschieht!

    Trotzdem würde ich gerne wissen, ob wir mit dem Nichterfassen als Therapieeinheit richtig liegen?

    Gruß

  • Hallo rasmas!
    Vielen Dank für die freundliche Erklärung.
    Natürlich liegen Sie richtig, dass Sie die Therapie in dem geschilderten Fall nicht anrechnen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo zusammen,

    auf die Frage ans DIMDI:

    "Wie sind die im OPS 2012 am Anfang des Kapitels 9-60 aufgeführten Listen der 'angewandten Verfahren' für die Berufsgruppen zu verstehen?

    Sollen die aufgelisteten Leistungen nur von der zugeordneten Berufsgruppe kodiert werden (z.B. Richtergespräche nur von Arzt / Psychologe oder Entspannungsverfahren nur von Pflege / Spezialtherapeuten)?

    Oder kann der Zusatz '...oder im Aufwand vergleichbare Verfahren' so verstanden werden, dass alle Leistungen (soweit der Erbringer dafür qualifiziert ist) von allen Berufsgruppen kodiert werden sollen?"

    antwortet das Klassi-Team:

    "Die Leistungen sollten von den Berufsgruppen erbracht werden, bei denen sie angegeben sind."

    Also - eine klare Aussage! Bzw. wie wäre das "sollten" zu verstehen? ?(

    Beste Grüße
    NV

  • Schönen guten Tag

    ich finde, gar nichts ist klar.

    Auf die dargestellte Frage hätte ich die Antwort eventuell auch so gegeben. Es kommt natürlich auch darauf an, wie man fragt.

    Für mich ist die Frage nicht, ob die aufgelisteten Verfahren duch die Berufsgruppe zu erbringen sind, sondern wie der Passus "oder im Aufwand vergleichbare Verfahren" zu verstehen ist, nämlich ob auch Verfahren dazu zählen, die nicht aufgelistet sind aber das Personal der entsprechenden Berufsgruppe für die entsprechende Zeit binden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,