Durch Downcoding Erlösgewinn

  • Guten morgen !
    Einer unserer Kodierer hat durch ein Downcoding einen Erlösgewinn erzielt !
    Einer unserer Patienten landete in der E02A (RG 1,275). Nach Überprüfung und Korrektur der Diagnosen (es waren nicht alle DKR berücksichtigt) ergab sich E02B. Interessanter Weise mit einem höheren Erlös. Was war passsiert . Es lag eine Überschreitung der OGV vor (VW 30 d). Durch die höhere Relation/d für die E02B ergab sich ein höherer Zuschlag als die Differenz der ursprünglichen Relativgewichte und damit in der Summe ein höheres eff.RG.

    Ich habe jetzt noch nicht geprüft, ob es weitere DRGs gibt mit ähnlichen Phänomenen.

    Aber im Umkehrschluß heißt das doch bei Überschreitung der OGV prüfen ob es nicht sinnvoll eventuell ND zu vergessen, um ein höheres
    RG zu bekommen. Kann das Sinn des Systems sein ?????

    :boom:

    MfG

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Hallo,

    das "Vergessen" von Nebendiagnosen ist ganz bestimmt nicht der Sinn des Systems. :D
    Es gibt ja auch Fälle, die durch Weglassen einer Prozedur ein höheres RG ergeben als mit ihr.
    Da wir ja alle keine Abrechnungsbetrüger sind und stets die DKR beachten :defman: können derartige Kuriositäten zwar angemerkt aber niemals praktisch angewendet werden!
    Oder gibt es Gegenstimmen?

    viele Grüße
    PB

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Joerg-Gust

    Ich habe jetzt noch nicht geprüft, ob es weitere DRGs gibt mit ähnlichen Phänomenen.

    Durch die Grenzverweildauerregelungen gibt es diesen Effekt bei einer ganzen Reihe von DRGs, vor allem bei Überschreitung der OGVD, aber bei einigen auch bei Unterschreiten der UGVD (z.B. E62 A/B).

    Vermutlich wird es auch nicht lange Dauern, bis die Krankenkassen dahinter kommen und bei den Fällen mit Überschreitung der OGVD schreiben werden: "...ist aufgrund der Überschreitung der oberen Grenzverweildauer davon auszugehen, dass weitere schweregradrelevante Nebendiagnosen vorlagen. Wir bitten Sie daher, statt der DRG E02B die DRG E02 A zur Abrechnung zu bringen."

    Natürlich kann man jetzt alle betreffenden DRGs heraussuchen und den Ärzten oder sonstigen Kodierern mitteilen, dass bei diesen DRGs bei Überschreiten der GVD doch bitte die "schwächere" DRG anzusteuern ist. Abgesehen davon, dass man damit nur Verwirrung stiftet (nach meiner Erfahrung bleibt von differenzierten Darstellungen des Systems sowieso kaum etwas hängen; viele meinen nach wie vor, es käme lediglich darauf an, möglichst viele Diagnosen zu verschlüsseln), muss man ggf. die Kodierung gegenüber dem MDK vertreten können.

    Egal ob Up- oder Downcoding, es bleibt ggf. eine falsche Codierung mit entsprechenden möglichen Sanktionen.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo!

    Wir haben das vor einiger Zeit mal durchgerechnet, diese Situation tritt bei sehr vielen DRGs auf.
    Aus zwei Gründen würden wir aber hier niemals aktives "downcoding" betreiben:
    1.) Man reduziert damit seine Fallschwere (PCCL-Durchschnitt) und verschlechtert die Verhandlungsbasis mit den Kostenträgern.
    2.) Wir gehen davon aus, dass nahezu alle Überliegerfälle geprüft werden, was wir ja ganz prinzipiell vermeiden wollen.

    Viele Grüße,
    N. v. Schroeders