Hallo liebes Forum
ich bitte um Hilfe bei der Klärung folgenden Sachverhaltes: Der Patient hat einen Wechsel einer Langschaftprothese erhalten, der Schaft ist 240mm lang. Der MDK-Prüfer erkennt diese Prothese eindeutig als Langschaftprothese an, akzeptiert jedoch nicht die Kodierung der Sonderprothese (5-821.63), da für ihn eine Sonderprothese nur dann diesen Status erfüllt wenn mindestens ein Teil der Prothese sonderangefertigt ist. Das hieße, dass eine Langschaftprothese nur dann eine Sonderprothese wäre, wenn sie nicht aus dem Lager geholt werden kann sondern maßgefertigt ist. Stimmt das? Und gibt es eine Maßangabe ab wieviel cm eine Prothese als Langschaftprothese betrachtet wird, oder reicht es zu beweisen, dass sich die mechanischen Kräfte über den Femur und nicht trochantär auswirken?
Herzlichen Dank