Kriseninterventionelle Behandlung (K.I.B.) Sucht

  • Guten Tag an alle!

    Bei uns stellte sich gerade die Frage, ob der K.I.B. (Kriseninterventionelle Behandlung) für Pflegekräfte auch in der Sucht anzuwenden ist. Auslösend war ein Eintrag, aus dem hervorging, daß ein Patient so entzügig war und sich quasi den gesamten Nachmittag übergeben mußte, unruhig wurde, schweißgebadet, eben das volle Programm. Aus der Doku ging hervor, daß der zuständige Pfleger locker über 1,5 Stunden zusammengezählt am Patienten war. Ist der Code jetzt zu verwenden, denn eigentlich ist dies ja keine psychische Krise (obwohl das Entzugssyndrom ja unter den "F" Bereich der ICD10 fällt :D )? Vielleicht, wenn der Patient über diese starke Reaktion starke Ängste entwickelt und Abbruchgedanken und immer wieder richtungsgebende Gespräche und Unterstützung braucht?

    Wie wird dies in den anderen Kliniken gehandhabt?

  • Guten Tag butterblume

    die beschriebenen Symptome passen eher zur Intensivbehandlung (Merkmal: Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung) als zur
    krisenintervetionellen Behandlung.
    Mit der K.I.B werden Patienten bei der Bewältigung plötzlicher, dramatischer Veränderungen oder Ereignisse im Leben (z.B. Tod in der Familie, Gewalt, Unfall u.ä.) therapeutisch unterstützt.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Hallo Butterblume;

    ich würde die 1:1 Behandlung wählen; aus der Beschreibung geht keine gefährliche Situation hervor. Allerdings muß diese Behandlung vom Arzt angesetzt sein, und auch die Psych-PV muß für den Tag angepasst werden.

    Viele Grüße

    Curley-Sue :)

    Viele Grüße
    Curley-Sue
    :/:/:/

  • Hallo Butterblume,

    bei uns wird diese Situation der Intensivbehandlung, mit o.g. Merkmal zugeordnet.
    Ebenso muss eine PsychPV Anpassung erfolgen, außer der Pat. ist aufgrund seiner Drogensucht bereits in S2
    Aber auch nur dann, wenn es klinisch gesehen, zu einer vitalen Gefährdung kommt.
    Zwingend auch die ICD 10 F1x.3


    Bei der 1:1 Behandlung handelt es sich, so unser Verständnis dafür, eher um die Betreuung zur Abwendung einer Selbst-oder Fremdgefährdung

    Mindestmerkmale:
    •Multiprofessionelle Behandlung von Patienten, deren wesentliche Merkmale die akute Fremd- oder Selbstgefährdung infolge einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung sind
    •Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Betreuungsmaßnahmen

    Viele Grüße und schönes Wochenende

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."

  • Ich verstehe unter der "Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung" eher so etwas wie ein Delir... Ein heftiges Entzugssyndrom per se ist doch keine vitale Gefährdung - zumindest nur sehr indirekt (Elektrolytverlust bei rez. Erbrechen usw....).

    Ich sehe da weder eine 1:1 Behandlung (die Voraussetzuntgen sind tatsächlich nicht erfüllt) noch eine Intensivbehandlung. Meiner Meinung nach geht das in der "normalen" Entzugsbehandlung auf.

    "Interessante Selbstgespräche setzen einen intelligenten Gesprächspartner voraus."

  • Ich würde den Patienten, nach der Schilderung oben, für den Tag in "S2" OPS 9-981.1 und in eine Intensivbehandlung OPS 9-61x.x(Grund "Entzungsbehandlung mit vitaler Gefährdung") eingruppieren.

    Einen schönen Tag noch.

  • Wir sind immer noch am Rätseln. Ich bin der Meinung, daß, wenn jemand z.B. über einen heftigen Entzug oder Konflikte (oder, oder...) in eine starke Ambivalenz gerät bezgl. der Entzugsbehandlung, Abbruchgedanken hegt und immer wieder therapeutische Kontakte erhält, in denen motivierend, helfend, orientierungsgebend gearbeitet wird, ist eines der Merkmale erfüllt. Ein starker Entzug ist doch ein außergewöhnliches Ereignis. Wenn die Dokumentation dann auch dementsprechend ist...

    Eine Suchterkrankung ist laut ICD10 eine psychiatrische Erkrankung, also sollte man doch davon ausgehen, daß Krisen, die mit dem Suchtverhalten zu tun haben, eben auch psychosoziale Krisen sind. (Wir sind übrigens ein rein psychiatrisches Fachkrankenhaus mit drei Stationen für qualifizierten Entzug)


    "Behandlungen von psychosozialen oder psychischen
    Krisen, die tagesbezogen einen hohen Personaleinsatz
    erfordern. Die psychische Krise beschreibt eine akute
    vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf
    außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass
    dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird


    . Die Dokumentation zeigt an, dass eine psychosoziale
    oder psychische Krise vorliegt


    . Es erfolgen vordringliche, ungeplante (außerhalb des
    vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende,
    einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch durch 2
    Therapeuten oder Pflegefachpersonen) mit dem Patienten
    und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. Diese Zeit
    kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der
    Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes
    (9-640) angerechnet werden


    . Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche
    Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der
    Behandlungsmaßnahme. Dies ist Teil der therapeutischen
    Kontakte"


    ?( ?( ?(

  • Hallo Butterblume,

    ich habe es folgendermaßen geschult:

    es gibt (mindestens) 2 Arten der Krise:

    1. Die Krise ist begründet in der ursächlichen Erkrankung des Patienten: Der psychotische Patient nimmt seine Medikamente nicht ein und gerät in eine Krise.

    2. Äußerliche Umstände bringen den Patienten in eine Krise (das wäre dann die KIB):

    Mögliche Ursachen:
    - Suizid auf Station
    - Tod eines nahen Angehörigen
    - Scheidung oder Androhung einer Scheidung
    - Verlust des Arbeitsplatzes
    - etc

    Die Sozialarbeiter unserer Klinik haben mir gesagt, dass die Nicht-Auszahlung des ALG sogar zu Krisen führen können. Selbst der Diebstahl von Zigaretten und Geld auf Station können zu Krisen führen, die nicht auf die ursprüngliche Erkrankung zurückzuführen sind. Wir haben das deshalb in unsere Textbausteine integriert.

    Gerade im Fall der Entzugsbehandlung ist doch die Trennung vom Lebenspartner ein Thema.

    Das Delir oder die starke Symptomatik ist nach meiner Meinung keine KIB. Die Trennung oder drohende Trennung aber sehr wohl (wenn es die 1,5 Stunden Intervention pro Tag erreicht).

    Freundliche Grüße

    Jorge