Hallo liebe Kodiergemeinde,
ich habe eine Frage bzgl. der Berechnung von Urlaubstagen in der Psychiatrie.
Ist es zur Berrechnung eines Urlaubstages ausreichend, dass der Patient über 24h abwesend war (Beginn: 01.03. 15.00 Uhr; Ende 02.03. 15.05 Uhr) oder muss der Patient tatsächlich einen ganzen Kalendertag abwesend sein (Beginn 01.03. 15.00; Ende 03.03. 08.00 Uhr)?
Leider konnte ich in Gesetzestexten keine entsprechenden Hinweise finden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße, InKi