Urlaubstage in der Psychiatrie

  • Hallo liebe Kodiergemeinde,

    ich habe eine Frage bzgl. der Berechnung von Urlaubstagen in der Psychiatrie.

    Ist es zur Berrechnung eines Urlaubstages ausreichend, dass der Patient über 24h abwesend war (Beginn: 01.03. 15.00 Uhr; Ende 02.03. 15.05 Uhr) oder muss der Patient tatsächlich einen ganzen Kalendertag abwesend sein (Beginn 01.03. 15.00; Ende 03.03. 08.00 Uhr)?

    Leider konnte ich in Gesetzestexten keine entsprechenden Hinweise finden.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Viele Grüße, InKi

  • Hallo InKi1,

    dies kann auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein und zwar in den "Zweiseitigen Verträgen und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung" gem. § 112 SGB V, die zwischen den Landeskrankenhausgesellschaften und den Landesverbänden der Kranken-/Ersatzkassen vereinbart worden sind.

    Den für Sie gültigen Vertrag/die Rahmenempfehlungen finden Sie i.d.R. auf der Homepage Ihrer Krankenhausgesellschaft (oder in Ihrer Verwaltung). ;)

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Recherche und ein schönes Wochenende.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    vielen Dank für die schnelle Hilfe. :thumbup: Habe die Regelung für NRW gefunden. Es ist tatsächlich so, dass die Tage des Urlaubsantritts und des Urlaubsendes gezählt werden.

    Langsam reduziert sich das InEK-Fehlerprotokoll ;(

    Viele Grüße, InKi