Berechnung nachstationärer Pauschalen

  • Liebes Forum, sehr geehrte Administratoren!

    für eine stationäre Behandlung vom 07.01. bis 22.01. wird eine DRG emittelt, für die im Fallpauschalen-Katalog der erste Belegungstag, an dem ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezählt werden kann, mit 18 ausgewiesen! Der Patient wird weiterhin am 23.01., 24.01., 25.01. und am 26.01. nachstationär behandelt.

    Wieviele Tage können nun nachstationär in Abrechnung gestellt werden, zwei oder drei?

    Herzlichen Dank an alle, die hier mitdenken mögen

    :) T-O-R-C-I-D-A :)

  • Hallo,

    die stationäre Verweildauer beträgt nach Ihren Angaben 15 Tage, ein nachstationäres Entgelt können Sie ab dem 18. Tag berechnen - folglich sind 2 Tage berechenbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    das ist richtig: VWD 15 Tage + NST 4 Tage = 19 Behandlungstage .. der 18. und 19. Tag könnten demnach berechnet werden.

    ABER: wenn ich beginne ab dem Aufnahmedatum 07.01. zu zählen, dann fällt der 18. und somit erste berechenbare Tag auf den 24.01., nicht wahr?

    Somit wären es sogar drei nachstationäre Tage, die berechnungsfähig wären (24., 25. und 26.01.) - oder wo liegt der Rechen- bzw. Denkfehler!?

    Freundliche Grüße

    :) T-O-R-C-I-D-A :)

  • Hallo,

    §1 Abs. 7 FPV:
    "Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus;"

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach