Dialysepflichtige terminale Niereninsuffizienz

  • Liebes Forum,

    in unserem Hause werden Dialysen durch eine externe Dialyse-Praxis erbracht. Dialysen bei Patienten, die bei stationärer Aufnahme in unserem Hause bereits dialysepflichtig sind, rechnet die Praxis direkt mit der Krankenkasse ab. Nur wenn die Patienten in unserem Hause erstdialysiert werden, rechnen wir die erbrachte Leistung entweder über die entsprechende DRG oder über Zusatzentgelt mit der Krankenkasse ab.

    Nun ist bei uns eine Diskussion entbrannt bezüglich der Fälle, die bereits vor Aufnahme dialysepflichtig sind und in der L60D (Niereninsuff....OHNE Dialyse...) landen würden. Diese Patienten erhalten während ihres stationären Aufenthaltes bei uns Dialysen, die die Praxis mit der KK direkt abrechnet. Trotzdem ergibt sich auf Grund der Dialysepflicht für uns ein erhöhter Aufwand (z.B. engmaschige Laborkontrollen, Anlage bzw. Wechsel Shaldon-Katheter etc., Patiententransport). Ist in diesen Fällen die Kodierung einer Dialyse, die ja kein Zusatzentgelt auslöst, die DRG jedoch triggert (je nach Schweregrad L60C, B oder A). statthaft??(confused.pngconfused.png

    Bitte um Entscheidungsfindung...

    Tusnelda 317

  • Hallo tusnelda317,

    wenn die Dialyse-Praxis in den L60 - Fällen die Dialysen mit der KK selbst abrechnet, würde ich keine Dialysen im Krankenhaus kodieren. Aber wenn sie kodiert werden, lösen sie ja kein ZE aus. Also wird die Kasse das auch nicht prüfen und eine ungerechtfertigte Bereicherung kann auch nicht unterstellt werden.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Haloo,
    wenn die DRG getriggert wird, dann wird es wohl zum Problem werden.

    Was anderes in dem Zusammenhang:

    Wie regeln das die Häuser, bei denen ein dialysepflichtiger Patient aufgenommen wird und die Dialyse durch das KH durchgeführt wird. Rechnet hier das KH direkt mit der KK ab oder läuft das weiter über die Praxis und das KH stellt der Praxis eine Rechnung (als "Subunternehmer")? Wäre für praktische Hinweise dankbar.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allerseits,

    die Diagnose Dialysepflicht (Z99.2) bzw. die zugrundeliegende Erkrankung (Niereninsuffizienz) in ensprechendem Stadium können Sie kodieren und mit dem Aufwand begründen (im Sinne von D003i).

    Die Leistung (OPS) Dialyse haben Sie nicht selbst erbracht (oder im Sinne Von §2 Abs. 2 Nr. 2 erbringen lassen) und daher darf sie auch nicht kodiert werden. Wenn sie die DRG triggert, dann handelt es sich sehr wohl um eine ungerechtfertigte Bereicherung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Sorry, ist natürlich richtig, dass die Dialyse-OPS mindestens in die L60C führt und damit höher bewertet wird-> also bei Doppelabrechnung-> ungerechtfertigte Bereicherung. :wacko:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken


  • Was anderes in dem Zusammenhang:

    Wie regeln das die Häuser, bei denen ein dialysepflichtiger Patient aufgenommen wird und die Dialyse durch das KH durchgeführt wird. Rechnet hier das KH direkt mit der KK ab oder läuft das weiter über die Praxis und das KH stellt der Praxis eine Rechnung (als "Subunternehmer")? Wäre für praktische Hinweise dankbar.

    Hallo,
    ist vielleicht untergegangen, deshalb hier noch mal nach vorne geholt.Es geht nicht um die Kodierung, sondern um die praktische finanzielle Abwicklung der Fortführung einer Dialysebehandlung.
    Danke

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch