§21 Datenlieferung IneK

  • Guten Tag zusammen,

    ich wollte mal nachfragen, ob es ausser uns noch weitere Kliniken gibt, welche zwar ausgewiesene KJP Betten haben, aber die Jugendlichen nach den Erfordernissen der ErwachsenenPsychiatrie behandeln, bzw. kodieren...

    Unser Problem ist folgendes:

    10 ausgewiesene KJP Betten zur suchtmedizinischen Behandlung, jedoch kein FA für Kinder-und Jugendpsychiatrie.

    Da wir alle Patienten in der PsychPV Einstufung für Erwachsene erfassten, kam nun eine Hinweismeldung von Inek bzgl. fehlender, bzw. unvollständiger OPS-Kodes aus dem Bereich KJP.

    Der OPS besagt jedoch, dass die Kodes aus dem Bereich 9-65...-9-69 nur Anwendung finden bei Erfüllung folgender Mindestmerkmale:


    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie...
    • usw...


    Wie wird bei Ihnen verfahren, gibts das überhaupt noch irgendwo??

    Für eine ein wenig Orientierung gebende Antwort wäre ich sehr dankbar 8|

    Herzliche Grüße

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."

  • Hallo Money-Penny,

    Sie sprechen in Ihrer E-Mail verschiedene Aspekte an,


    • zum einen die Psych-PV-Einstufung mit der entsprechenden Pseudo-OPS-Kodierung (9-983.x),
    • zum anderen Primär- bzw. Komplexkodes aus dem Bereich 9-65x bis 9-69x ("Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen"), für die bestimmte Mindestmerkmale festgelegt wurden.


    Dabei unterliegen Sie evtl. einem Missverständnis: Für die Psych-PV-Einstufung (Pseudo-OPS-Kodierung) gelten die Mindestanforderungen der Primär- bzw. Komplexkodes nicht!

    Klar ist jedoch auch, dass Sie für Kinder und Jugendliche keine Primär- bzw. Komplexkodes aus dem Erwachsenen-Bereich nehmen können, da Kinder und Jugendliche ja eben nicht erwachsen sind und damit dieses Mindestmerkmal zur korrekten Kodierung (ebenfalls) nicht erfüllt ist.

    Ich wünsche Ihnen also viel Kraft, den fehlerbereinigten Datensatz gem. § 21 KHEntgG an das InEK fristgerecht bis zum Ende der Woche zu übermitteln, sofern Sie die Übermittlungspflicht i.S.d. § 5 Abs. 2 der "Vereinbarung über die Übermittlung von DRG-Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG" verletzt haben.
    Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die Seiten 3 und 4 des "Merkblattes zum Verfahren der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG".

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo Money-penny,

    da es sich, wie Sie selbst schreiben, um eine Hinweismeldung handelt, ist diese Prüfung des InEK nicht relevant bei der Ermittlung der Fehlerquote und muss somit auch nicht in der Kürze der Zeit noch abgearbeitet werden.

    Möglicherweise werden von den vier "Hinweis-Prüfungen" - P0025 bis P0028 - gemäß des Begleitschreibens des InEK zwei im kommenden Jahr zu "Fehler-Prüfungen". In den Prüfungen werden allerdings nicht primär Fälle wegen eines Verstoßes gegen Altersgrenzen angemahnt, sondern weil entweder kein TE-Kode am Aufnahmetag gesetzt ist bzw.weil nach 7 Tagen kein weiterer TE-Kode folgt.

    Viele Grüße

    Antonella

  • Hallo ck-pku

    Sie haben selbstverständlich Recht mit ihrem Hinweis auf die Mindestanforderungen...
    Ich hatte in meiner Ausführung einen entscheidenen Satz unterschlagen...

    "Mindestanforderungen, welche für den Primär-KomplexKode gelten"

    Ich hatte in der Zwischenzeit ein Telefonat mit der Geschäftsstelle der BKG und wir haben eine, wie ich meine, einigermaßen gute Lösung gefunden.

    Da wir ausgewiesene Betten KJP haben, jedoch keinen extra vereinbarten Abteilungspflegesatz, werden die <18 jährigen in der Pseudo-OPS-Kodierung in der KJP verschlüsselt.
    Der Primär-Kode wird ,entgegen des OPS-Hinweises auf die Altersbeschränkung, über die Erwachsenen -Primärkodes abgebildet. Ist zwar auch nicht ganz richtig, aber bildet zumindest die erbrachte Leistung korrekt ab.
    Eigentlich gibt es diese Situation, in der wir sind, gar nicht. Zumindest ist sie so nicht vorgesehen.
    Egal wie wir es machen, wir verstoßen immer gegen einen Hinweis, Mindesmerkmal etc.
    Gar keine OPS (PrimärKodes) übermitteln geht ja auch nicht.

    Tatsächlich bleiben uns für die Zukunft nur zwei Möglichkeiten

    > Leistung einkaufen (Facharzt Kinder-und Jugendpsychiatrie) oder
    > KJP Betten abgeben

    Unsere Daten an Inek wurden korrekt geliefert - dies ist lediglich die Bereinigung der Hinweismeldungen durch Inek
    Dieses Jahr sind es nur Hinweise, jedoch im nächsten Jahr werden es Fehlermeldungen werden...


    Vielen Dank für die Info
    Gruß

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."

  • Hallo Antonella,

    stimmt, so haben wir das auch verstanden.
    Dennoch bleibt unser Problem (fehlender FA KJP...) bestehen, falls wir nicht eine geeignete dauerhafte Lösung finden.

    Gruß

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."

  • Schönen guten Tag allerseits,

    wir haben hier wieder einmal ein Beispiel dafür, dass die Komplexkodes in der Psychiatrie alles andere als eine Leistungsabbildung sind. Dies wäre jedoch gerade zu Beginn des Systems wichtig gewesen. Noch dazu führt die Verknüpfung der Abbildung der Behandlungsintensität (in den OPS 9-60 bis 9-63) mit den Therapieeinheiten und vor allem mit Mindestmerkmalen dazu, dass die Daten uneinheitlich und letztliche zum teil unbrauchbar sind.

    Wenn ich sie richtig verstehe, haben Sie in Ihrer (sicherlich seltenen) Konstellation drei Alternativen, die alle drei jedoch dazu führen, dass Ihre Daten unbauchbar sind:

    • Sie können gar keinen Komplexkode ( 9-60 bis 9-63 oder 9-65 bis 9-68 ) verwenden - was korrekt wäre - weil sie entweder das Alter nicht erreichen (Erwachsene) oder keinen Kinder- und Jugenspsychiater haben (KJP)
    • Sie ignorieren die Vorgabe des Facharztes und verschlüsseln die KJP-OPS ( 9-65 bis 9-68 )
    • Sie ignorieren die Altersvorgabe und verschlüsseln die Erwachsenen-OPS ( 9-60 bis 9-63 )

    Sie wollen offensichtlich die letztere Alternative wählen.

    Egal- ich hoffe sehr, dass das InEK Ihre Daten nicht verwendet, denn sie bilden einfach nicht ihren Fall ab.

    Bei der Echtabrechnung werden Sie keine Möglichkeit mehr haben, eine nicht im System vorgesehene Alternative zu verwenden. Ich rate Ihnen also dringend, Ihren Fall dem InEK, dem DIMDI und der Selbstverwaltung zu schildern und darauf zu drängen, dass er korrekt im System abgebildet wird. Ansonsten bleibt ihnen beim Umstieg lediglich die Alternative, Ihr Konstrukt als besondere Einrichtung zu vereinbaren.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,