Hallo zusammen,
eigene Fehler einräumen ist schön, aber es gibt doch Spielregeln.
Das pauschalierte System muss das gewisse "Fehlerrauschen" tolerieren.
In diesem Fall sieht so (für das Krankenhaus) aus, dass die Kasse die Hauptdiagnose einfach eigenständig geändert hat, ohne MDK einzuschalten.
Wenn die Spielregeln einseitig gebrochen werden, entsteht eine Verzerrung.
Wie oft die Kostenträger den Krankenhäusern auf die Kodierfehler mit Erlösesteigerung hinweisen, ist allgemein bekannt.
Auf die BSG-Entscheidung bin ich auch gespannt.
Gruß
GenS