Einstufungsabweichungen bei PsychPV und OPS-Koplexcodes

  • Hallo

    Ist es generell möglich auch abweichend zu dokumentieren? also z.B. A2 und Regelbehandlung oder S1 und eine Intensivbehanlung. Oder müssen die Pseudo-OPS immer passend zu den OPS-Komplexcodes sein. Anhand der Kriterien entstehen nähmlich bei vielen Patienten unterschiedliche Einstufungen wie oben genannt. Am häufigsten kommt es vor das Patienten im Normalfall eine A1 oder G1 bekommen würden, trotzdem weisen sie noch Intensivmerkmale wie besondere Sicherungsmaßnahmen oder keine eigenständige Nahrungs bzw. Flüssigkeitsaufnahme auf. Wie sit damit zu verfahren?

  • Hallo hankey,
    die beiden Einstufungsarten haben keinerlei Bezug zueinander.
    Entsprechend können Sie selbstverständlich unterschiedliche Einstufungen durchführen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Ja,
    mann muss sich nur bewusst machen daß das 2 verschiedene Verfahren sind um Patienten in Schema einzugruppieren.
    Also immer eine gedankliche Trennung beim Anwenden der Psych-PV und der OPS 9-6xx.x Kodes. :D

    Gruß Thomas.

  • Vielen Dank für euren schnellen Rückmeldungen. War uns eignetlich auch klar jedoch haben uns Auswertungen vom INEK doch sehr irritiert.