Sozialarbeiter/Sozialpädagogen

  • Hallo,

    folgendes Problem beschäftigt mich:

    Ich arbeite in einer Psychiatrie und wir haben einige Dipl. Sozialpädagogen beschäftigt.

    In der Regelbehandlung 9-60 und in der Psychotherapeuthischen Komplexbehandlung 9-62 werden aber nur Sozialarbeiter erwähnt. Können Dipl. Sozialpädagogen ihre Leistungen nicht über OPS abrechnen lassen?

  • Guten Tag Brian Martin,

    wenn die in den Kodes gegebenen Voraussetzungen der abgeschlossenen Ausbildung und des vergüteten Arbeitsverhältnisses erfüllt sind, dann können m.E. die Diplom-Sozialpädagogen zu den Spezialtherapeuten gezählt werden.
    Hierfür sprechen auch die nicht abschließende Aufzählung der Berufe sowie Überschneidungen oder Tätigkeiten der Sozialpädagogen im Bereich der Sozialarbeit.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Zitat

    In der Regelbehandlung 9-60 und in der Psychotherapeuthischen Komplexbehandlung 9-62 werden aber nur Sozialarbeiter erwähnt.


    Im Original heisste es "Spezialtherapeuten (z.B. ... Sozialarbeiter...)

    Daraus geht hervor, dass die genannten Berufe nicht vollzählig aufgelistet wurden. Von daher zählt auch der Diplom-Sozialpädagoge auf jeden Fall als Spezialtherapeut - vorausgesetzt, dass er eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, und in einem entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis steht.

    Gruß

    Anyway

    Einmal editiert, zuletzt von Anyway (29. Mai 2012 um 14:12)