Hauptdiagnose bei Rückverlegung

  • Hallo Forum,

    folgender Sachverhalt:
    Pat. kommt zur stat. Aufnahme mit Zeichen einer cerebralen Ischämie. Stat. Behandlung auf Intensiv für einige Stunden, dann Verlegung in ein anderes Krankenhaus (stroke unit) unter dem Verdacht eines ischämischen Apoplexes.

    Nach einem Tag dann jedoch Rückverlegung zu uns, es war kein Apoplex sondern intermitierende Bradykardien die zu der Symptomatik geführt haben. Daher Aufnahme auf unserer Kardiologie, HSM-Implantation.

    Die Fälle einzeln betrachtet sind klar:

    1. Fall HD Apoplex (Verlegungs-Verdachtsdiagnose)
    2. Fall HD Bradykardie

    Was ist den nun die Hauptdiagnose nach der Fallzusammenführung ? ?(

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Schönen guten Tag Herr Dr. Wagner,

    der Hinweis "nach Analyse" in der DKR zur Hauptdiagnose bezieht sich meines Erachtens auf den gesamten Abrechnungsfall. Wenn sich also der Apoplex nicht bestätigt hat, sondern eine kardiale Diagnose zugrunde liegt, dann ist letztere die Hauptdiagnose für den Gesamtfall.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank für Ihre Antwort,...Sie haben Recht! :thumbup:

    In den DKR unter der Hauptdiagnosedefinition habe ich jetzt doch noch gefunden:

    Zitat


    Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern

    Bei Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern (z.B. KH A => KH B => KH A) ist folgendes zu beachten:

    Sofern beide Aufenthalte in KH A gemäß Abrechnungsbestimmungen (Näheres siehe dort) mittels einer Fallpauschale (DRG) abgerechnet werden, werden die Symptome/Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zusammen betrachtet. Auf diese Symptome/Diagnosen ist die Hauptdiagnosedefinition anzuwenden.


    Damit ist nun alles klar.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle