MDK Anfragen bearbeiten - noch nie gemacht - brauche Rat

  • Guten Morgen ihr Lieben!

    Und zwar, ich bin gerade etwas am verzweifeln. Ich habe endlich eine Vollzeitstelle bekommen, die ab morgen nun los läuft. Diese splittet sich in zwei Teile, mit jeweils 4 Stunden. Der eine Teil bleibt und bei dem anderen soll ich nun MDK Anfragen bearbeiten. Ich habe das noch nie gemacht, geschweige denn, jemals damit wirklich zu tun gehabt, da das die Oberärzte bei mir alles selbst erledigen.

    Nun meine Frage, könnt ihr mir irgendwie Tipps geben auf was man achten muss. Oder was die beispielsweise alles an Unterlagen verlangen, wenn z.B. eine Hypokaliämie angezweifelt wird (nur als Bsp. jetzt)? ?(

    Gibt es vllt etwas im Internet wo man sich darüber bisschen belesen kann? Hab voll Bammel. Ich bin zwar nun auch nicht auf den Kopf gefallen, aber trotzdem, ist doch alles ein ganz neues Gebiet. Zumal ich sämtliche Fachbereiche mit bearbeiten soll, so wie ich das verstanden habe :S

    Wäre lieb, wenn ihr paar Ratschläge etc. für mich parat hättet....

    LG

  • Hallo,

    keine Panik, das mit den MDK-Anfragen ist gar nicht so schwer. Zunächst einmal gibt es bestimmte rechtliche Rahmenkriterien zu beachten:

    1. Erfolgte das Prüfungsanssinnen zeitgerecht (innerhalb der 6-Wochenfrist)?

    2. Wurde ein Prüfgrund mitgeteilt?

    Es gibt noch ein paar Fangstricke mehr die man sehr gut nachlesen kann (Professionelles Zahlungsmanagement im Krankenhaus, von Mohr/Wermter, Baumann Fachverlag).

    Bei der Herausgabe der Unterlagen gilt immer was muss der MDK bekommen, um gewisse Umstände (z.B. Nebendiagnosen) nachvollziehen zu können. Z. B. bei der Hypokaliämie, wird das Laborblatt benötigt um den erniedrigten Kaliumwert belegen zu können und der Plegebericht aus dem erkennbar ist das ein Medikament (z.B. Kalinorbrause) verabreicht wurde. Mit diesen Angaben wird ersichtlich, das die Kodierrichtlinie D003i erfüllt wurde. (D003i besagt das eine Nebendiagnose zu kodieren ist, wenn therapeutische oder diagnostische Maßnahmen erforderlich waren oder erhöhter Betreuungs-, Pflege und /oder Überwachungsaufwand bestand. :)

  • Hey mda05,

    also für eine Hypokaliämie müsstest du zum Beispiel Labor und Medikamentenliste hinschicken.
    Also einerseit den Nachweis, dass die Erkrankung vorliegt und andererseits, dass was dagegen unternommen wurde.
    Und so musst du einfach bei jedem Krankheitsbild vorgehen.

    Aber Labor, Verordnungen, Pflegebericht und Entlassbrief sind sowieso Standard. Das wollen die immer haben.

    LG

  • Danke für eure Antworten.

    Aber wie ist das denn allgemein mit medizinischen Fachwissen? Ich mein, Grundkenntnisse habe ich auch, ganz klar. Aber wenn Fälle sind, wo ich medizinische überhaupt nicht weiter weiß, macht das dann bei euch der Controller oder wie läuft das ab?

    Ich hab so bissl Angst, dass ich halt einfache Fälle nicht erkenne, dass ich die vllt selber erledigen kann. Oder das ich dann wichtige Unterlagen vergesse....ach man, bin voll nervös, wenn das heut los geht.

  • Hallo MDA,

    es ist natürlich schwierig, das ohne Anleitung zu versuchen. Haben Sie Ansprechpartner in anderen Abteilungen oder in der Patientenverwaltung? Bei uns können wir die Mitarbeiter im Controlling fragen, wenn wir nicht mehr weiterwissen.

    Insgesamt ist es aber nicht so schwer, wie man denkt. Meistens geht es sowieso um OGVD oder UGVD, genannt "primäre oder sekundäre Fehlbelegung". Da müssen Sie versuchen zu begründen, warum der Patient nicht später kommen/eher gehen konnte. Ohne Zuarbeit der Stationen geht es nicht. Vielleicht können Sie die Oberärzte, die es bisher gemacht haben, im Zweifel fragen.

    Oder auch PN an mich (auch Sachsen, vielleicht ähnliche Fälle). Kopf hoch, das wird schon!!

    Schönen Tag noch

    AnneDD

  • Hallo,

    also ich bin seit 2006 in dem Bereich tätig. Und ohne Hilfe kommst du ( auch mit med. Grundkenntnissen ) nicht weiter. Du brauchst deine AP in den einzelnen Bereichen.

    Bei mir war es das med. Controlling, welches aus Ärzte bestand, die als DRG Beauftragte fungierten.

    Und aus Fehlern lernt man. Wenn dein Arbeitgeber das von dir fordert und er weiß, dass du keine Vorkenntnisse auf diesem Gebiet hast, dann musst du auf diesem Weg deine Erfahrungen sammeln. Das kann aber dann nicht deine Schuld sein. Wir schicken bei Erstanfragen immer den Standard rasu ( E- Brief, OP-Berichte, Pflegekurve und Fieberkurve). Bei Bedarf auch mal das Labor und ärztliche Doku. Wenn du dann ein neg. Gutachten bekommst, und die DIagosen gekürzt werden, kannst du ja die immer noch nachreichen. Dauert halt dann länger. Aber mit der Zeit bekommst du pro Fachabteilung dein Wissen, was du mitschicken musst.

    Das lernst du schon, haben andere vor dir auch geschafft. Kann übrigens richtig Spaß machen, dem MDK von der richtigen Kodierung zu überzeugen...

    Kopf hoch, das wird schon werden.

    Gruß, Edel

    :thumbup:

  • Hallo liebes Forum,

    zu dem Thema habe ich auch eine Frage:

    Wir bekamen eine MDK Prüfungsanzeige im Jahre 2010 mit der Bitte um Zusendung des E-Briefes und des Op-Berichtes. Dieses wurde übersandt und der MDK schickte uns das Prüfungsergebniss im Jahr 2012 : 1 Nebendiagnose wurde nicht anerkannt und ebenso die VWD. Beides konnte ich in einem Widerspruchschreiben begründen. :thumbup:

    Nun schreibt mir der Kassenmitarbeiter , er könne den Widerspruch nicht anerkennnen. Er gibt folgenden Grund an: Bei einer Beurteilung durch den MDK sind sinnvoller Weise a l l e begründenen Unterlagen dem MDK zur Beurteilung vorzulegen. Es hilft weder dem MDK noch dem Krankenhaus noch dem zuständigen Sozielaversicherungsträger, wenn dieses " scheibchenweise" geschieht- vom Zeitaufwand einmal ganz abgesehen. Wir unterstellen, dass bei der sorgfältigen Bearbeitung durch Ihr Haus alle aussagekräftigen Unterlagen von Ihnen für die Beurteilung durch den MDK zusammenhängend mit eingereicht wurden und deshalb mit in die Stellungnahme eingeflossen sind. :evil: X( ?(

    Damit hat die Krankenkasse nun eine neue Beurteilung abgelehnt. Hat jemand einen Tip, wie nun zu verfahren ist? :?:

    Vielen Dank im voraus

  • Vielen Dank für die Antwort, aber leider stehe ich da ganz alleine mit diesen Problemen da X(

    ...und dieser Kassenmitarbeiter meint, er könne sich über alle Gesetze hinwegsetzen :cursing:

    Viele Grüße

  • Der Kassenmitarbeiter setzt sich nicht über Gesetze hinweg - das "Widerspruchsverfahren" ist nämlich nirgends gesetzlich geregelt. Die Kasse ist Herrin des Verfahrens und kann entscheiden, ob sie nochmal den MDK beauftragt oder nicht.

    Vielleicht könnte aber auch ein Anruf beim Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzten helfen - vielleicht ist der KK-Mitarbeiter noch nicht so lange im Geschäft und kennt die Problematik der Gutachten-Qualität noch nicht?

    Ansonsten gehts eben ab zum Sozialgericht - möglicherweise bringt die Androhung der Klage die Kasse aber nochmal zum Nachdenken, hatten wir auch gerade erst. Ansonsten haben Sie ja gute Karten, wenn der Fall wirklich so eindeutig ist - dann lernt's die Kasse halt auf die harte Tour.

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer