• Hallo Liebe Mitstreiter,

    ich wollte fragen obdie Prozedur 8-560.x sonstige Lichttherapie in der Psychiatrie (z.B.: bei Depression angewand) auch verschlüsselt werden kann?

    MFG

    R. Peterschingg

  • Hallo Herr Peterschinigg,
    es gibt, soweit mir bekannt, zumindest den Versuch einiger Kliniken, die Lichttherapie in der Psychiatrie mit in den OPS aufnehmen zu lassen.
    Bis dahin haben wir tatsächlich nur die Möglichkeit, die Prozedur über 'Sonstige' mit zu kodieren.

    Viele Grüße nach Heiligenhafen,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

    Einmal editiert, zuletzt von B. Gohr (9. Mai 2012 um 10:21)

  • Vielen Dank,

    für die schnelle Antwort werden die Prozedur dann auch weiter verwenden.

    MFG

    Peterschinigg

    PS.: schöne Grüsse auch nach Kiel :thumbup:

  • Schönen guten Tag,

    noch noch mal zur Erinnerung:

    Sie können und müssen auch neben den speziellen Psychiatrieprozeduren ( "Geltungsbereich § 17d KHG" ) alle anderen Prozeduren angeben, die eine von Ihnen durchgeführte (oder in Auftrag gegebene) Leistung abbilden und die nicht explizit auf den Geltungsbereich des §17b KHG (Somatik) beschränkt sind!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,