Einzel- oder Paargespräch nach Entlassung

  • Guten Morgen,

    ist es möglich innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung ein Einzel- oder Paargespräch durchzuführen?

    Wenn ja, wie wird dieses abgrechnet und kodiert?

    LG

    :D

  • Hallo MarkoSch,

    da Ihnen bisher noch niemand geantwortet hat, möchte ich kurz versuchen, Ihre Frage zu beantworten.

    Zu Ihrer ersten Frage: Natürlich können Sie in Ihrem Haus entscheiden, auch nach der Entlassung Einzel- oder Paargespräche durchzuführen. Ihre Frage bezieht sich ja wohl eher auf die Frage der Finanzierung und Kodierung und weniger auf die Frage, ob das Führen solcher Gespräche auch nach einem stationären Aufenthalt erlaubt ist... ?(

    Zu Ihrer zweiten Frage:

    Bzgl. der Kodierung ist die Sachlage eindeutig. In den "Allgemeinen Kodierrichtlinien für Prozeduren" der DKR-Psych 2012 steht in Satz 1 der Kodierrichtlinie PP001a: "Alle Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren." Zu welchem Zweck auch wollen Sie nach der Entlassung des Pat. noch Therapieeinheiten per OPS kodieren?

    Den Aspekt der Finanzierung möchte ich hier nicht vertiefen: Ob i.S.d. § 115a SGB V nachstationäre Behandlung geltend gemacht werden kann, der Pat. dies selbst im Rahmen einer Privatliquidation vergütet etc. kann aufgrund der recht verkürzten Fallschilderung sicherlich nicht abschließend beantwortet werden.

    Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.

    MfG,

    ck-pku