Dokumentation Teambesprechung

  • Hallo Forum!

    Der MDK verlangt bei der OPS 8-977 ein "therap. Assessment mit interdisz. Teambesprechung, auf dem die teilnehmenden Personen namentlich dokumentiert u. bestätigt sind (durch Unterschriften)"!

    Mal abgesehen davon, dass ein Assessment nicht gefordert wird: müssen bei der Teambesprechung die Personen namentlich erwähnt und unterschrieben haben????

    Ich bin hier "Einzelkämpfer" und hänge gerade echt fest!!


    Danke

    Gruß reina :wacko:

  • Guten Morgen,
    Das Thema Teambesprechung ist ja Bestandteil vieler Komplexkodes.

    Im OPS-Text zur Ziffer 8-977 heißt es: Die Anwendung des Kodes umfasst weiter ein therapeutisches Assessment mit interdisziplinärer Teambesprechung.

    Die Teambesprechung muss hier natürlich dokumentiert werden, das Assessment selbst ist nicht näher vorgeschrieben, eine standardisierte Bewertung des therapeutischen Verlaufs ist hier notwendig.

    Gruß, Siegfried Stephan

  • Hallo zusammen,

    ich finde, es geht deutlich zu weit, wenn die Dokumentation der Teambesprechung mit Namen der Teilnehmer und Unterschriften gefordert wird.
    Wenn diese Dokumente verschickt werden, stellt sich u.a. die Frage, ob damit gegen arbeitsrechtliche oder datenschutzrechtliche Vorschriften verstossen wird.
    Klar ist, dass derartige Daten nicht zu den Sozialdaten gehört, die der MDK zur Fallprüfung anfordern darf.

    Privatmeinung --> Hier wird wieder mal versucht, durch Forderung einer übergenauen und superdetaillierten Dokumentation das KH in eine Bringschuld zu argumentieren, die es entweder aufwendig erfüllt oder bei Nichterfüllung die Anerkennung der eigentlichen Leistung (die ja erbracht wird) gefährdet. <-- Privatmeinung Ende

    Beste Grüße - NV

  • Hallo reina!
    Zuerst einmal eine Gegenfrage: Wie wollen Sie sonst eine interdisziplinäre Teamsitzung nachweisen, wenn nicht durch eine Teilnehmerliste? In jeder "wichtigen" Sitzung gibt es doch eine Anwesenheitsliste: Abteilungsleitersitzung, Stationsleitersitzung usw.
    Wenn ein Mindestmerkmal des OPS eine multidisziplinäre Teamsitzung ist, dann muss aus der Dokumentation ersichtlich sein, dass auch verschiedene Berufsgruppen daran teilgenommen haben. Und die Damen und Herren vom MDK müssen es halt prüfen können.
    Mir persönlich fällt keine andere Lösung ein.
    Gruß

  • Bzgl. der Teambesprechungen müssen nachvollziehbare Protokolle erstellt werden.
    Am besten kann man diese Protokolle über eine Tabelle darstellen:
    Bereich/Problemstellung/ZIele.
    Namentlich genannt werden muss niemand, aber es muss jeder Bereich (Arzt, Physiotherapie etc.) erkennbar sein.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    “Teilnehmerlisten“:


    Keine Sozialdaten


    betriebliche Daten unterliegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen


    dürfen nicht ohne Weiteres an Dritte (!) weitergegeben
    werden


    Gruß
    E Rembs

  • Vielen Dank für die interessanten Antworten!

    Die Teilnehmer werden im Diktat der Tembesprechung nur mit den "Fachrichtungen" bezeichnet; das ist vielleicht doch etwas wenig! Ich werde jetzt mal eine Liste erstellen, in der sich die Teilnehmer dann einfach mit dem Kürzel eintragen. Das müsste dann ja hoffentlich reichen 8)

    Mal sehen, was dem MDK dann als nächstes nicht gefällt :whistling:

    Schöne (kurze) Woche noch

    reina

  • Schlechte Neuigkeiten, bei uns werden die Komplexbehandlungen komplett aberkannt sobald die Teilnehmer nicht eindeutig nachvollziehbar sind bspw. nur die Disziplin des Teilnehmers mit Kürzel ersichtlich ist!!

    Sehr bedrohliche Entwicklungen!

  • In der multimodalen Schmerztherapie besteht das gleiche Problem - und da steht im Begutachtungsleitfaden der SEG 4 (der mit dem Berufsverband der Schmerztherapeuten konsentiert wurde) explizit:

    "Die Dokumentation einer interdisziplinären wöchentlichen Teambesprechung ist für den Gutachter des MDK nachvollziehbar, wenn folgende Inhalte enthalten sind: Namen der Teilnehmer mit Berufsbezeichnung, Inhalt der Teambesprechung (für alle Teilnehmer einmaliges gemeinsames Ausführen aller Inhalte ausreichend), Handzeichen aller Teilnehmer.
    Eine Forderung nach isoliertem inhaltlichem Eintrag durch jeden einzelnen Teilnehmer ist nicht gerechtfertigt.
    Hinweis: Die Dokumentation der Namen der Teilnehmer zusätzlich zu ihrer Berufsbezeichnung ermöglicht die direkte Klärung offener Fragen im Fallgespräch des MDK-Gutachters bei einer Krankenhausbegehung."

    Der letzte Satz drückt ja schon ein gewisses Unbehagen mit der Forderung nach der namentlichen Nennung aus - vielleicht sollte die DKG mal eine datenschutzrechtliche Stellungnahme einholen, da das Problem ja so ziemlich alle Komplexcodes betrifft. Allerdings halte ich es schon für ein legitimes Interesse, die Interdisziplinarität zu überprüfen - die ist ja schließlich der Grundgedanke der Komplexbehandlung, was sich leider noch nicht überall rumgesprochen hat...

    Bedeckte Grüße

    MDK-Opfer

  • SG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2012, Az.: S 10 KR 6999/10

    Nachfolgend der ausführliche Kommentar zum o.g. Urteil von Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr: 

    Keine überzogenen Anforderungen bei der Dokumentation der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung (OPS-Kode 8-550)

    SG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2012, Az.: S 10 KR 6999/10

    - OPS-Kode 8-550 (2005), geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung, wochenbezogene Dokumentation, Teambesprechung, Protokollierung -

    In einem Rechtsstreit vertrat die beklagte Krankenkasse unter Bezug auf eine MDK-Prüfung die Auffassung, der OPS-Kode 8-550.1 verlange die Protokollierung der Teamsitzungen. Jeder Teilnehmer habe zu unterschreiben.

    Das SG stellte fest, dass der OPS-Kode 8-550.1 lediglich eine wöchentliche Teambesprechung unter Beteiligung aller Berufsgruppen mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele verlange. Weder das Führen eines Protokolls noch das Abzeichnen eines Teambesprechungsprotokolls durch alle anwesenden Therapeuten werde verlangt. Es bedarf auch keiner Unterschrift aller an der Teambesprechung anwesenden Teilnehmer. Der OPS-Kode verlange eine wochenbezogene Dokumentation, d.h. eine Zusammenstellung bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele in schriftlicher Form. Dem habe das Krankenhaus ausreichend Rechnung getragen.

    Das SG Stuttgart hat daher der Klage des Krankenhauses voll stattgegeben.

    Die Entscheidung des SG Stuttgart ist bemerkenswert. Sie orientiert sich an der ständigen Rechtsprechung des BSG, wonach die Vergütungsregelungen keinen Raum für Bewertungen oder Abwägungen über ihren Wortlaut hinaus zulassen. Der OPS-Kode 8-550 (2005) verlangt in der Tat lediglich eine wöchentliche Teambesprechung unter Beteiligung aller Berufsgruppen. Dabei sieht er weder ein Teamprotokoll noch die Unterschrift aller Teilnehmer an der Teambesprechung vor. Die Anforderungen des MDK gehen wie so häufig weit über die tatsächlichen Anforderungen hinaus. Dem hat das SG Stuttgart nicht Rechnung getragen und hat eine wochenbezogene Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele in welcher Art auch immer für ausreichend erachtet. Dabei hat das SG Stuttgart hervorgehoben, dass eine Vervielfachung der Dokumentation nicht angezeigt ist.“[1]

    [1] Internetpublikation (2013): http://www.medizinrecht-ra-mohr.de/newsletter.php?gruppe=6

    Auch nach Widerspruch und Vorlage des Urteils fordert der MDK bei uns weiterhin den genauen Nachweis der Beteiligung der fachärztlichen Behandlungsleitung. Der MDK ist der Annahme das es sich bei der Disziplin Bezeichnung "ärztlicher Dienst" ja nur um einen Assisstenzarzt handeln kann.