Dokumentation Teambesprechung

  • Der Senat hat die Sprungrevision der klagenden Krankenhausträgerin zurückgewiesen. Sie hat
    keinen weiteren Zahlungsanspruch für die Krankenhausbehandlung der Versicherten. Die
    Klägerin durfte auch in diesem Fall die geforderte Fallpauschale nur abrechnen, wenn eine
    geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung zu kodieren war. Es fehlte aber wegen
    Abwesenheit von Dipl. med. G. an der erforderlichen Behandlung durch ein geriatrisches Team
    unter fachärztlicher Behandlungsleitung.

    SG Magdeburg - S 45 KR 75/11 WA -
    Bundessozialgericht - B 1 KR 25/13 R -

  • Hallo Medicos,

    das ist ein anderer und weiterer Punkt. Die namentliche Benennung und Unterschrift der Teilnehmer an den Teamsitzungen geht über den Nachweis der qualifizierten Behandlungsleitung hinaus.

    Es geht darum, dass die nachzuweisenden Anforderungen nicht willkürlich ausgedehnt werden. Verlangt werden kann nur das, was im OPS und ICD festgelegt ist.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Zusammen,

    ich kann nur aus Erfahrung sagen, das dies ausdrücklich immer vom MDK gefordert wird und jeder Fall nicht akzeptiert wird.
    Auch in den Gesprächen mit den Kassen gestaltet es sich schwierig.
    D. h. ein Besprechungsprotokoll mit Kürzel zu dem Kommentar aus dem entsprechenden Bereich.
    Wichtig war dann auch immer noch das das weitere Planung dokumentiert wird, also das Ziel

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine neue Fragestellung mit folgender Konstellation:

    Patient ist 30 Tage im Krankenhaus. In den ersten 15 Tagen werden 20 Therapieeinheiten und 2 Teambesprechungen abgehalten. Der OPS 8-550.1 ist demnach formal korrekt durchgeführt worden.

    Die weitere VWD ist akutmedizinisch begründet. Im weiteren Verlauf werden nur noch "Erhaltungstherapieeinheiten" durchgeführt um den Behandlungserfolg zu sichern. Jedoch werden keine Teambesprechungen durchgeführt.

    Der MDK lehnt nun den gesamten OPS aufgrund unvollständiger Mindestmerkmale ab. Die Teambesprechungen hätten auch noch in der 3 und 4 Behandlungswoche stattfinden müssen und streicht uns jeden ähnlich gelagerten Fall.

    Die Aussage des MDKs halte ich für nicht korrekt.

    Ich bitte um Abstimmung. Wer hat recht?

    Vielen Dank!

    Medicos

  • Hallo Medicos,

    der Wortlaut ist doch ziemlich eindeutig "mindestens 14 Behandlungstage" - wenn danach keine Indikation mehr zur Komplexbehandlung bestand (lediglich Erhaltungstherapie, ggf. Verlegung auf andere Station und Dokumentation, dass die geriatrische Behandlung als beendet angesehen wurde (geriatrisches End-Assessment)), sind Sie nicht verpflichtet, diese bis zur Entlassung fortzusetzen. Der OPS lässt nicht erkennen, dass die Patienten durchgehend zu behandeln sind bzw. dass sich die im OPS angegebene Mindestdauer nicht auch auf Teilzeiträume einer länger andauernden Gesamtbehandlung beziehen kann. Auch der Hinweis zu 8-55, wonach der Kode nur einmal pro stat. Aufenthalt verwendet werden darf, begründet m.E. keine Pflicht zur dauerhaften Leistungserbringung unabhängig von der Indikation. Hier würde ich vorab eine DIMDI-Anfrage starten und dann bei positivem Feedback klagen...

    MfG, RA Berbuir

  • kurzer Nachtrag: Das FAQ Nr. 8019 des DIMDI bestätigt ebenfalls, dass nur die Tage als Behandlungstage i.S. des OPS zählen, an denen dessen Leistungen erbracht wurden, es gibt aber eben keinen Zwang, die Komplexbehandlung dann bis zur Entlassung fortzuführen.

    MfG, RA Berbuir