Hallo Forum,
ein Patient war bei uns zu einer Hochfrequenz-Ablation in unserer Kardiologie elektiv einbestellt. Es erfolgte eine transseptale Punktion in den linken Vorhof. Dann kam es zu einem Ausfall der Röntgenanlage, so dass die Behandlung abgebrochen werden musste. Es wurde ein neuer Termin vereinbart (ca. 1 Monat später).
Der Patient hat sich über die Zuzahlungsaufforderung beschwert und seiner KK geschrieben, dass er nicht bereit sei die Zuzahlung aufgrund der abgebrochenen Behandlung zu entrichten. Der Patient hat seiner KK empfohlen, dass die Hersteller der Röntgenanlage für die entstandenen Mehrkosten der Operation und die Zuzahlung aufkommen solle.
Die Krankenkasse hat uns das Schreiben in Kopie zugesandt und fordert nun den bereits gezahlten betrag für die DRG zurück. Wir mögen uns doch bitte mit dem Hersteller der Röntgenanlage in Verbindung setzen, um unsere Kosten erstattet zu bekommen. Das ist doch jetzt nicht wahr , oder?
Wie sieht die Rechtslage in solchen Fällen aus?
Viele Grüße
GeRo