Zusatzcode "Kriseninterventionelle Behandlung"

  • Einen schönen guten Abend,

    da es bei uns in der Klinik zu unterschiedlichen Interpretationen des im OPS stehendes Satzes zur Kriseninterventionellen Behandlung  "Diese
    Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60
    bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden]"
    kommt, habe ich mir das einmal als Anlass genommen, mich hier in diesem Forum anzumelden, um Sie um Ihre kompetente Meinung zu bitten.


    Und
    zwar geht es konkret um die Frage, ob es möglich ist
    unter 1,5 Std. liegende K. B. in TE´s umzuwandeln. Wäre das nicht möglich, würde diese
    aufgewendete Zeit „unter den Tisch fallen“. Wie sind Ihre Ansichten hier zu?
    Ich bedanke mich recht herzlich und bin gespannt auf Ihre Zuschriften.

    Beste Grüße
    K.V.

  • Guten Morgen,

    hat denn keiner eine Meinung zu meiner gestellten Frage?!? Es wäre wirklich sehr nett, wenn mir jemand zumindest seine Einschätzung mitteilen könnte.

    Vielen Dank und einen schönen Tag

    K.V.

  • Schönen guten Tag K.V.

    Dieser Satz sagt aus, dass für die mit dem Patienten verbrachte Zeit entschieden werden muss, ob in die Diagnostik, die TE oder den Zusatzaufwand angegeben wird. Ein Zeitintervall kann nicht zweifach vergeben werden.

    Das ist die Aussage des von Ihnen zitierten Satzes.

    Es gibt abgesehen von den durchaus vagen und sich ggf. auch überschneidenden Inhaltsbeschreibungen der jeweiligen OPS keine Aussage darüber, wie Diagnostik, TE und Zusatzaufwand voneinander abgegrenzt sind. Anders ausgedrückt: Wenn es dem jeweiligen OPS nicht widerspricht, können Sie meines Erachtens durchaus wählen, wie Sie eine Zeiteinheit verschlüsseln.

    In Ihrem konkreten Beispiel heißt das, dass Sie die mit dem Patienten verbrachte Zeit als TE verschlüsseln können, wenn sie beispielsweise die 1,5 Stunden für den Zusatzkode nicht erreichen. Natürlich können Sie allerdings nur diejenigen Zeitabschnitte als TE angeben, die einen Patientenkontakt von 25min am Stück haben!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,

    meine Meinung: wenn eine Krisenintervention nicht die geforderten 90 Minuten erreicht, wird die Zeit als TE dokumentiert.
    Die Formulierung im OPS bedeutet lediglich, dass die Zeit für die Krisenintervention nicht gleichzeitig und zusätzlich als TE erfasst werden darf.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo,

    vielen Dank für Ihre Zuschriften. Ich sehe das selbstverständlich genauso, aber leider eben nicht jeder von meinen Kollegen! Es macht es für mich einfacher, wenn ich meine Meinungen mit anderen Meinungen untermauern kann. Daher meine Nachfrage im Forum.

    Herzlichen Dank nochmal und einen schönen Tag
    K.V.

  • Guten Tag miteinander,

    isoliert betrachtet sagt dieser Satz m.E. aus, dass die für die kriseninterventionelle Behandlung verwendete Zeit nicht mit Therapieeinheiten abgebildet werden kann. Untermauert wird diese Aussage auch in den Hinweistexten der Primärkodes 9-60 – 9-63, in denen genannt wird, dass die kriseninterventionelle Behandlung gesondert zu kodieren ist.

    Das Merkmal der tagesbezogenen Behandlung mit einem hohen Personaleinsatz, der mit dem Kode abgebildet werden soll, wird mit der Dauer von mehr als 90 Minuten festgelegt (also 91 Min. und mehr). Bei der Zeitunterschreitung böte sich evtl. eine Umwandlung in TE an als „im Aufwand vergleichbares Verfahren“ z.B. zum supportiven Gespräch, das allerdings in der Intensivbehandlung (9-61) nicht aufgeführt ist.
    Die festgelegte Dauer ist aber ein Aspekt, der mMn nicht isoliert betrachtet werden sollte. In Verbindung mit den anderen Merkmalen stellt sich die Frage, ob die alleinige Reduktion auf den Zeitaufwand für eine Verschlüsselung als TE ausreichend ist.


    Neben der Beschreibung der Krise, der Befundung und ärztlichen Anordnung der K.I.B wird in den Mindestmerkmalen des Kodes 9-641 aufgeführt, dass im Rahmen dieser Behandlung

    Zitat

    vordringliche, ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch durch 2 Therapeuten oder Pflegefachpersonen) mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten

    erfolgen.

    Der Aspekt des Therapieplans könnte als ein Hinweis gesehen werden, dass die therapeutischen Verfahren für die Abbildung der Behandlung mit den Primärkodes geplant sein müssen, was anhand des Hinweistextes zur patientenindividuellen abgestimmten Kombinationen und Dosierungen gestützt wird. Das betrifft auch den 9-641, schließt m.E. die Kodierung von TE und einer K.I.B an einem Tag nicht aus, jedoch deuten die ungeplanten einzeltherapeutischen Kontakte auf eine Einschränkung der Umwandlungsmöglichkeit in TE.

    Wenn die K.I.B angeordnet und durchgeführt wurde, weiß ich nicht, ob das im Nachhinein so einfach aufgrund der Zeitvorgabe in TE geändert werden kann, weil sonst nichts abzurechnen wäre.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Hallo TWaK,

    aus der Erwähnung des Wortes "ungeplant" im Zusatzkode für die Krisenintervention zu schließen, dass die Therapieeinheiten z.B. in der Regel- oder Intensivbehandlung geplanten Charakter haben müssen, halte ich für zu weit gegriffen, so dass ich Herrn Schaffert und NuxVomica zustimme, dass wenn eine Krisenintervention nicht die geforderten 90 Minuten erreicht, die Zeit als TE dokumentiert werden sollte.

    Wir dokumentieren natürlich auch ein Einzelgespräch mit einem Patienten, der den Arzt auf dem Flur anspricht, das nicht vorher geplant war (und mehr als 25 Minuten dauert, wenn der Arzt ausreichend Zeit hat) als Therapieeinheit.

    Der Satz "Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden" bedeutet lediglich, dass die erbrachten Minuten nicht in beide Kodes eingehen dürfen. Eine verkürzte Krisenintervention erfüllt sicherlich die Kriterien der Therapieeinheiten in Regel- oder Intensivbehandlung (z.B. als supportives Einzelgespräch), während eine Einzeltherapie über mehr als 1,5 Stunden wohl meistens nicht die zusätzlich erforderlichen Bedingungen des Kodes für die kriseninterventionelle Behandlung erfüllt.

    Viele Grüße

    Antonella

  • Hallo Antonella,

    aus der Erwähnung des Wortes "ungeplant" im Zusatzkode für die Krisenintervention zu schließen, dass die Therapieeinheiten z.B. in der Regel- oder Intensivbehandlung geplanten Charakter haben müssen, halte ich für zu weit gegriffen,

    Da bin ich etwas anderer Auffassung. Ich sage nicht, dass die Behandlung bis ins letzte Detail durchgeplant sein muss, jedoch sehe ich in den Texten des OPS entsprechende Hinweise für einen Therapieplan. Im Hinweistext des Bereiches 9-60 – 9-64 steht z.B.:

    Zitat

    Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie im therapeutischen Milieu mit
    Bezug auf das Lebensumfeld oder im Lebensumfeld des Patienten
    Die Anwendung von Therapieverfahren erfolgt in individuell auf den Patienten abgestimmten
    Kombinationen und Dosierungen

    Damit wird wohl ausgedrückt, dass die Behandlung auf die Probleme, Ressourcen und Bedürfnisse des Patienten angepasst sein sollte. Darüber hinaus ist bei Aufenthalten von mehr als 6 Tagen die wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs durchzuführen. Dabei wird wohl die Therapie überprüft und auf den Zustand des Patienten abgestimmt.
    Kurzum: das sind Charakteristika einer Therapieplanung.


    Der Satz "Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden" bedeutet lediglich, dass die erbrachten Minuten nicht in beide Kodes eingehen dürfen.

    Das sehe ich genauso!
    Das was ich hinterfrage ist, ob die Maßnahmen der krisentinterventionellen Behandlung in TE dargestellt werden können, anstatt mit dem Kode 9-641, wenn a) die 90 Minuten nicht überschritten werden und zugleich b) die einzelnen Maßnahmen länger als 25 Minuten dauern. Und das alles im Nachhinein. Im Nachhinein, weil die Krisensituation kommt und sie da ist ohne darauf zu warten oder Rücksicht zu nehmen, ob sich der Stationsarzt oder der Psychologe im Hause befinden.
    Bei Anordnung und Beginn der Behandlungsmaßnahmen im Sinne Kodes kann sicherlich die Dauer nicht vorhergesagt werden. Die Möglichkeit der Umwandlung in TE steht im OPS-Text nicht geschrieben. Impliziert die nicht gegebene Möglichkeit der gleichzeitigen Kodierung sowohl in 9-641 wie auch in den Primärkodes automatisch die Wahl (entweder KIB oder TE)?

    Eine verkürzte Krisenintervention erfüllt sicherlich die Kriterien der Therapieeinheiten in Regel- oder Intensivbehandlung (z.B. als supportives Einzelgespräch), während eine Einzeltherapie über mehr als 1,5 Stunden wohl meistens nicht die zusätzlich erforderlichen Bedingungen des Kodes für die kriseninterventionelle Behandlung erfüllt.

    Einverstanden, auch wenn ausgerechnet das supportive Einzelgespräch im Intensivkode nicht aufgeführt ist, aber dann wäre ein Verfahren im vergleichbaren Aufwand vorhanden.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Schönen guten Tag TWak,

    ich sehe kein Problem darin, erst im Nachhinein zu beurteilen, welchem Kode ein durchgeführtes Verfahren zuzuordnen ist. Das ist nämlich systemimmanent und beispielsweise auch bei der Psychotherapeutische Komplexbehandlung (OPS 9-62) explizit der Fall: Auch hier kann ich erst im Nachhinein entscheiden, ob das Kriterium der drei ärztlich/psychologischen TE erfüllt ist. Ist dies nicht der Fall, fällt die aufgewendete Zeit nachträglich in den OPS 9-60 oder 9-61.

    Auch Ihrem Argument, die TE der Kodes 9-60 bis 9-63 müssten vorwiegend geplante Maßnahmen sein, kann ich nicht recht folgen. Ich stimme zu, dass ein individueller Therapieplan als Konzept zu erstellen ist. Dies ist in meinen Augen jedoch eine Voraussetzung für den Komplexcode überhaupt, ähnlich wie die Teambesprechungen. Der von Ihnen zitierte Passus steht dementsprechen auch im gleichen Zusammenhang als Überschrift über dem gesamten Abschnitt. Eine solche Planung als Voraussetzung für die einzelne Therapieeinheit kann ich aus dem OPS beim besten Willen nicht herauslesen. Im Übrigen halte ich dies in einigen Fällen in der Akutpsychiatrie auch für realitätsfern, da etliche Patienten auch unterhalb der Schwellen Intensivbehandlung oder Krisenintervention nicht "planbar" zu führen sind.

    Ich bleibe dabei: So lange keine eindeutig Klarstellung im OPS erfolgt, ist ein "Rückfall" auf TE-Kodes auch im Rahmen einer Krise möglich!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,