Übernahme von Transportkosten bei Verbringung

  • Guten Tag, ich habe folgende Frage: Eine Patientin wird in unserem Krankenhaus stationär behandelt, bekommt während der Behandlung eine neue Diagnose, die wir nicht behandeln können und brauchen den Rat Dritter (Verbringung). Wir lassen die Patientin in ein anderes Krankenhaus fahren. Dort wird sie ambulant untersucht und verlässt am Abend das Krankenhaus nach Hause. Es ist keine stationäre Behandlung erfolgt. Am nächsten Morgen kommt sie wieder zu uns ins Krankenhaus aufgrund von Komplikationen. Da innerhalb von 24 Std. eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus erfolgt, fassen wir die Fälle zusammen. Nun möchte die Kasse nicht nur die Verbringungsfahrt ins andere Krankenhaus, sondern auch die Fahrt aus dem Verbringungshaus in unser Haus zurück, obwohl diese gar nicht stattgefunden hat. Wer muss welche Kosten übernehmen?

    Freue mich von Ihnen zu hören.

    Mfg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Frage wurde schon mehrfach gestellt.
    Z. B. Transportkosten bei Verbringung
    Bitte die Suchfunktion benutzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau