Vor- und nachstationär bei teilstationärer Behandlung

  • Sehr geehrtes Forum,

    ist es möglich, neben einer teilstationären Behandlung vor- bzw. nachstationäre Entgelte abzurechnen? Wie lautet dazu die relevante gesetzliche Grundlage?

    Herzlichen Dank

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Schönen guten Tag Herr/Frau Siefert


    (1) Das Krankenhaus kann bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln, um

    • die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten (vorstationäre Behandlung) oder
    • im Anschluß an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (nachstationäre Behandlung).

    Die vor- oder nachstationäre Behandlung steht daher im Zusammenhang mit einer vollstationären Behandlung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    dazu noch ein Fallbeispiel verbunden mit zwei Fragen:

    Der Patient wird vom Vertragsarzt eingewiesen, weil dieser annimmt, dass vollstationäre Behandlung erforderlich ist.
    Der Patient erscheint in der interdisziplinären Notaufnahme, hat dort einschlägigen Facharztkontakt, erhält Diagnostik (auch Großgeräte) und der Facharzt stellt anschließend fest, dass keine vollstationäre Behandlung erforderlich ist, sondern lediglich teilstationäre. Der Patient verlässt an diesem Tag das Krankenhaus, ohne in die Räumen der Tagesklinik gesehen zu haben.
    Die teilstationäre Behandlung beginnt am Folgetag im gleichen Krankenhaus, allerdings in den Räumen der fachabteilungsspezifischen Tagesklinik. Dort behandelt ihn derselbe Facharzt vom Vortag, weil dieser sowohl für die Tagesklinik-Patienten, als auch für die Notaufnahme-Patienten seiner Fachrichtung zuständig ist.

    Wie viele Einweisungen werden benötigt?
    Wie verteilt sich die Abrechnung auf etwaige vorstationäre Pauschale und Anzahl der tagesklinischen Sätze?

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

    Viele Grüße, Emilia