Hallo Forum,
neuerdings gibt es eine Krankenkasse, die scheinbar die Zahlung der AOP hinauszögern will. Abgerechnet wurde die Implantation eines Neurostimulators. Die Rechnung wurde im Oktober 2011 erstellt und versendet. Danach haben wir die Rechnung noch dreimal versendet, da angeblich nichts angekommen ist. Nun haben wir aktuell ein Schreiben erhalten, dass wir laut der Anforderung er KK vom 06.03.2012 (Schreiben haben wir nie erhalten) diverse Unterlagen an die Krankenkasse schicken sollen, damit der MDK den Fall prüfen kann.
Gelten für ambulante OP's bzgl. MDK die geleichen Regeln und Fristen wie im stationären Bereich.
Viele Grüße
GeRo