Hallo und Guten Tag!
Vorweg: schön, dass es dieses Forum gibt!
Und dann auch gleich zu meiner ersten Frage (als Newbie) hier im Forum:
Die Richtlinien der Psych-PV geben u.a vor, dass Patienten, die in die Gerontopsychiatrie eingruppiert werden "...in der Regel über 65 Jahre alt" sein sollen - was an und für sich ja schon eine etwas schwammig Aussage ist. Aus dem recht umfangreichen Entwurfs der Fachebenen der DKV und des GKV-Spitzenverbandes wird darüber hinaus folgendes betont:
"Alt gewordene, psychisch Kranke sind trotz ihres Alters in das Teilgebiet A (Allgemeine Psychiatrie) einzuordnen, wenn die Behandlungsmittel dieses Bereichs ausreichen. Steht die Behandlungs- und Pflegebedürftigkeit wegen Multimorbidität und/oder Verwirrtheit im Vordergrund, sind die Behandlungsmittel nach dem Teilgebiet G (Gerontopsychiatrie) erforderlich. ... Zur Abgrenzung von der Allgemeinen Psychiatrie soll also das Alter nicht als einziges Kriterium schematisch verwendet werden."
Wo ist da irgendeine Grenze? Wird der 90jährige F20-Patient, der außer Neuroleptika keinerlei Medikamente erhält in "A" eingruppiert? Falls ja - und wenn er zusätzlich ein Antihypertonicum erhält, wird er zu "G" ...oder ist er da noch nicht multimorbid genug Außerdem müsste ich ja feststellen, dass die Verwirrtheit von der Psychose kommt und nicht von einem dementiellen Prozess
Und in einem anderen Fall wird der multimorbide 40jährige Patient mit F.06 unter "G" wie Gerontopsychiatrie eingruppiert
Wenn ich mich recht erinnere, gelten für die Pseudo-OPS ja dann die gleichen Einstufungskriterien (natürlich abgesehen von den Kriterien für Regel- und Intensivbehandlung).
Wie erkläre ich solche "schwimmenden Grenzen" meinen Leuten an der Basis?