Wo beginnt Geronto...?

  • Hallo und Guten Tag!

    Vorweg: schön, dass es dieses Forum gibt!
    Und dann auch gleich zu meiner ersten Frage (als Newbie) hier im Forum:

    Die Richtlinien der Psych-PV geben u.a vor, dass Patienten, die in die Gerontopsychiatrie eingruppiert werden "...in der Regel über 65 Jahre alt" sein sollen - was an und für sich ja schon eine etwas schwammig Aussage ist. Aus dem recht umfangreichen Entwurfs der Fachebenen der DKV und des GKV-Spitzenverbandes wird darüber hinaus folgendes betont:

    "Alt gewordene, psychisch Kranke sind trotz ihres Alters in das Teilgebiet A (Allgemeine Psychiatrie) einzuordnen, wenn die Behandlungsmittel dieses Bereichs ausreichen. Steht die Behandlungs- und Pflegebedürftigkeit wegen Multimorbidität und/oder Verwirrtheit im Vordergrund, sind die Behandlungsmittel nach dem Teilgebiet G (Gerontopsychiatrie) erforderlich. ... Zur Abgrenzung von der Allgemeinen Psychiatrie soll also das Alter nicht als einziges Kriterium schematisch verwendet werden."

    Wo ist da irgendeine Grenze? Wird der 90jährige F20-Patient, der außer Neuroleptika keinerlei Medikamente erhält in "A" eingruppiert? Falls ja - und wenn er zusätzlich ein Antihypertonicum erhält, wird er zu "G" ?( ...oder ist er da noch nicht multimorbid genug ?( Außerdem müsste ich ja feststellen, dass die Verwirrtheit von der Psychose kommt und nicht von einem dementiellen Prozess ?(

    Und in einem anderen Fall wird der multimorbide 40jährige Patient mit F.06 unter "G" wie Gerontopsychiatrie eingruppiert ?(

    Wenn ich mich recht erinnere, gelten für die Pseudo-OPS ja dann die gleichen Einstufungskriterien (natürlich abgesehen von den Kriterien für Regel- und Intensivbehandlung).

    Wie erkläre ich solche "schwimmenden Grenzen" meinen Leuten an der Basis? ;(

  • Hallo Anyway,

    das PsychEntgG wird die Psych-PV (voraussichtlich) zum 1.1.2017 abschaffen. Für Nichtoptierer sogar schon früher.

    Mir wurde gesagt, in den gerade in Entwicklung befindlichen Psych-Groupern sei der Fachabteilungsschlüssel (§301) als Kriterium vorgesehen.

    Ich würde deshalb mal pragmatisch sagen: Ein Patient in der Gerontopsychiatrie ist "G", ein Patient in der Allgemeinpsychiatrie ist "A". :D

    Beste Grüße - NV

  • Danke für die rasche Rückmeldung, NuxVomica...

    das würde also in der Praxis bedeuten: der 66jährige Alkoholiker, der wegen Entgiftung auf der Suchtstation ist, fällt unter "S" , beim nächsten Aufenthalt kommt er - ebenfalls zur Entgiftung - auf die Gerontostation und fällt unter "G" ... na ja...

    Schöner wäre es ja, wenn man eine klare Altersgrenze ziehen könnte.

    Mmmh - dann bin ich diesbezüglich mal auf die InEK-Fehlermeldungen der kommenden Jahre gespannt...

    2 Mal editiert, zuletzt von Anyway (29. Mai 2012 um 15:51)

  • Hallo Anyway,
    vielleicht hilft ja der Pflegeaufwand der bei den älteren Pat. betrieben wird aus um besser zu Unterscheiden zu können.
    D.h. wenn sich der Pat. noch selbst versorgt (essen, trinken, waschen) würde ich Ihn in A1 eingrupieren.
    Kommen nun zb. eine Inkontinenz , Hilfestellung beim Waschen, Kontrolle der Trinkmenge usw. dazu also Hilfe bei den ATL´s dann G1.

    Einen schönen Tag noch,
    Thomas.

  • tomkue, auch der Pflegeaufwand ist hier ein ausgesprochen dehnbarer Begriff!

    Die "Grenzbereiche" dürften in diesem Fall ganz erheblich groß sein, da es m.E. von offizieller Seite keine klaren Vorgaben zu geben scheint.

    Und dann wird es natürlich Ende September außerordentlich spannend, ob und wie unterschiedlich z.B. der oben beschriebene Fall in G bzw S oder gar A vergütet werden wird...denn dann könnte der Taschenrechner die Wahl entscheidend beeinflussen :D

  • Hallo Anyway,
    die Einstufung nach Psych PV ist doch für das neue Entgeltsystem vollkommen unrelevant. Es macht bislang nicht den Anschein, als wären die Pseudo-OPS für die Abrechnung interessant. Hier werden wir uns eher auf ein MDC-ähnliches System freuen können.
    Hier irgendwo im Forum finden Sie Folien vom InEK, die das ganz anschaulich beschreiben.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • B. Gohr, ich gebe Ihnen recht, auch wenn wir letztendlich erst zum Ende des Jahres erfahren werden, was aus der Blackbox herauskommt.

    Trotzdem schade, dass die Pseudo-OPS die schwammigen PsychPV-Vorgaben zu den Behandlungsbereichen übernimmt. Zumindest für die Personalstellenberechnung werden sie ja wohl noch gebraucht werden, ansonsten könnte man den Kram auch gleich ganz weglassen (was allerdings dem deutschen Hang zur Bürokratie entgegenstünde).

    Sei´s drum - dann werden wir die Abgrenzung der Behandlungsbereiche (natürlich im vorgegebenen Rahmen) hausintern festlegen - und das so lange, bis sich jemand beschwert...! :whistling: