T84.0 und M96.6 gleichzeitig?

  • Hallöchen,

    da ich nichts finde was mir wirklich weiterhilft, versuche ich es auf diesem Weg J

    Ein Pat. kommt mit HD M16.1 und bekommt eine neue Hüfte. Am 7. postoperativen Tag jedoch kam es bei dem Pat. zu einer Hüft-TEP-Luxation. Die Reposition gelang, allerdings zeigte die Röntgenkontrolle eine Steilstellung der Pfanne. Somit wurde eine Revisionsoperation druchgeführt, in welcher ein dorsaler Pfannenrandeinbruch festgestellt wurde. Daher wurde die daraufhin neu eingebrachte Pfanne mit 3 Schrauben gesichert. Nun bin ich verunsichert ob ich die T84.0 oder die M96.6 oder beide nehme?

    Es grüßt freundlichst der UC-Neulink Nirtak

  • Hallo nirtak,

    wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe: wegen T84.0 --> Reposition und nachfolgend wegen M96.6 --> Revisions-OP. Damit sind m.E. beide Kodes kodierbar.

    MfG findus

    MfG findus

    Einmal editiert, zuletzt von Findus (30. Mai 2012 um 06:14)

  • Hallo,

    meines Erachtens darf die M96.6 nur kodiert werden, wenn es beim Einsetzen der Prothese zu einer Fraktur gekommen ist. Wäre hier nicht die S32.4 Fraktur des Acetabulums (ist auch spezifischer) zusätzlich zur T84.0 zu kodieren?

    Gruß
    B.W.

  • Vielen Dank fürs nachdenken :)
    Aber ich dachte die "S" (z.B. S32.4) kodiere ich nur bei Traumatas, heißt Stürze.
    Und ich weis ja nicht ob die Fraktur bei der ersten OP geschehen ist.
    Im mom tendiere ich zur T 84.0 und M96.6
    Da die Akte nicht wegrennt, schau ich aber mal noch eine Weile was für Vorschläge noch kommen.
    Auf alle Fälle vielen Dank im Voraus und allen einen schönen Tag

  • Hallo,

    ist denn eine Fraktur im Zusammenhang mit dem Einsetzen einer Prothese oder auch im Zusammenhang mit der Reposition nach der Luxation nicht auch ein Trauma?

    Gruß und noch viel Sonnenschein

    B.W.

  • Guten Morgen !

    War letzte Woche auf einem Workshop in Münster. Dort wurde auch dieses Thema angesprochen. Dort wurde gesagt, das man bei der Fraktur während der Op beide Kodes verwenden darf (M96.6 + einen Kode aus dem S - Bereich).

    Mit freundlichen Grüßen

    Drizzt

  • Guten Morgen,

    und wurde bei diesem Workshop auch gesagt, warum man beide Kodes verwenden darf?

    Gruß

    B.W.

  • Hallo findus,

    vielen Dank. Habe nur inzwischen (aus dem Jahr 2010) ein Sachverständigengutachten von Prof. Roeder gelesen, der im Zusammenhang mit der Kodierung von Komplikationen -aufgrund der Kodierrichtlinie der Mehrfachkodierung - zu dem Schluss kommt, dass nur der Organkapitelkode, ggf. in Kombination mit dem Y-Kode zu verschlüsseln ist.
    Es ging zwar nicht um eine Fraktur bei einer Prothesenimplantation, sondern um die Thrombophlebitis bei Infusionen, aber die Argumentation wäre auch für diesen Fall anwendbar.

    Gruß
    B.W.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Herr Röders Meinung in allen Ehren, ich komme aber gerade hier dann (auch 2010) zu einem anderen Schluss, wenn ein T-Kode sezifischer ist, als ein Y-Kode. Hier dann meine Argumentation anhand einer MDK-Gutachten-Erwiderung:

    Die DKR geben explizit vor, dass eine Mehrfachkodierung vorzunehmen ist, wenn ein Kode alleine nicht vollständig die Krankheit beschreibenden Komponenten beinhaltet.

    Die DKR D010a Kombinations-Schlüsselnummern sagt Folgendes:

    „Eine einzelne Schlüsselnummer, die zur Klassifikation von zwei Diagnosen oder einer Diagnose mit einer Manifestation oder einer mit ihr zusammenhängenden Komplikation verwendet wird, wird als Kombinations-Schlüsselnummer bezeichnet. Kombinations-Schlüsselnummern werden durch Überprüfung der Einträge von eingerückten Begriffen im Alphabetischen Verzeichnis ermittelt und durch Nachlesen der Ein- und Ausschlusshinweise im Systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM bestimmt (siehe DKR D013 Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 29) und DKR D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 34)).
    Die Kombinations-Schlüsselnummer ist nur dann zu verwenden, wenn diese Schlüsselnummer die betreffende diagnostische Information vollständig wiedergibt und wenn das Alphabetische Verzeichnis eine entsprechende Anweisung gibt.
    Mehrfachkodierungen (siehe DKR D012 Mehrfachkodierung (Seite 21)) dürfen nicht verwendet werden, wenn die Klassifikation eine Kombinations-Schlüsselnummer bereitstellt, die eindeutig alle in der Diagnose dokumentierten Elemente umfasst.“

    Hier wird klar, dass eine Diagnose mit einer mit ihr zusammenhängenden Komplikation prinzipiell nur über einen Kode dargestellt werden sollen, wenn diese Schlüsselnummer die betreffende diagnostische Information vollständig wiedergibt und wenn das Alphabetische Verzeichnis eine entsprechende Anweisung gibt.

    Ein Kombinationsschlüssel der die komplette diagnostische Information in diesem Fall beinhaltet, existiert nicht. Es sei explizit auf die Formulierung der DKR hingewiesen, in der von diagnostischen Informationen gesprochen wird. Hier wird ganz klar dargestellt, dass eine abschließende Information zur Gesamtheit eines diagnostischen Befundes gefordert wird. Und dies eben über die Nennung mehrerer Kodes, wenn ein einzelner Kode hierfür nicht ausreicht.

    In unserem Fall ist also nach den Kodierrichtlinien die M00.06 und T80.2 zu nennen. Diese Kombination beschreibt am spezifischsten die vorliegende Erkrankung „injektionsbedingten Kniegelenksinfekt“. Anstelle des Kodes T80.2 den Kode Y84.9! zu nehmen, ist nicht möglich, weil prinzipiell so spezifisch wie möglich zu kodieren ist, siehe ICD-10-GM Version 2010:

    „Anleitung zur Verschlüsselung:
    (...)
    2. Wie wird verschlüsselt?
    Grundsätzlich gilt: Es ist so spezifisch wie möglich zu verschlüsseln.“

    Da die Kodierung prinzipiell den spezifischsten Schlüssel zur Beschreibung eines Sachverhaltes fordert, ist der T-Kode dem Y-Kode gegenüber vorzuziehen, wenn dadurch der medizinische Sachverhalt genauer beschrieben wird. In unserem Fall wird die Tatsache des injektionsbedingten Kniegelenksinfektes über den Kode T80.2 Infektionen nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken eindeutig spezifischer dargestellt, als über den Kode Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet.


    Wir haben übrigens zu dieser Thematik einen eigenen Thread:
    Umfrage "Kodierung von Komplikationen und MDK"

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank für die neuen Informationen, ich habe es jetzt hoffentlich richtig verstanden, dass ich die T784.0 und die M96.6 gemeinsam in diesen Fall kodiere

    Wünsche allen ein schönes WE :thumbup: