Abrechnung stationär bei Myomembolisation

  • Hallo,

    bei uns sollen Myomembolisationen (UAE) mit kurzem stationärem Aufenthalt in Kooperation durchgeführt werden. Ich darf rechnen, was dies Kosten darf und erlösen soll. Leider weiss ich nicht, welche DRG hierbei standardmässig abgerechnet werden kann. Mein Grouper läuft bisher immer auf die 901D, was so schlecht auch nicht wäre, aber ist die DRG auch richtig?

    Schöne Grüsse und Danke

  • Hallo, welchen Diagnose bzw. OPS-Schlüssel haben Sie denn zugrunde gelegt ?


    Ich komme übrigens auf die DRG N04Z, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass das richtig ist. Bin mal auf weitere Antworten gespannt.

    Einmal editiert, zuletzt von Saho (4. Juni 2012 um 16:39)

  • Hallo zusammen,

    die Myomembolisation landet in der N04Z: Hysterektomie ... oder selektive Embolisation an anderen abdominalen Gefäßen

    HD: D25.1
    OPS 8-836.k9 und 883b.1* (je nach Materialart)

    Die durchschnittliche VWD der mir bekannten Krankenhausbehandlungen beträgt durchschnittlich 4 BT.