Eiweißmangelernährung

  • Hallo liebes Forum,

    wer hat Erfahrung mit der E46? Wir haben das Problem das der MDK immer öfter den Eiweißmangel nicht anerkennt, sogar sagen es wäre keine eigenständige Erkrankung und somit nicht abrechenbar ist. Es erfolgte ein Screening - Eiweißmangel festgestellt und entsprechende Therapie ( Eiweißreiche Kost und Fresubin).

    Welche Forderungen werden wo anders vom MDK vorausgesetzt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Zabi

  • Hallo Zabi,

    mal unabhängig von den "Wünschen des MDK": wer sagt den, dass es eine Krankheit sein muss? D003i: "...Krankheit oder Beschwerde..." zumindest gilt dies bei den Nebendiagnosen. Ihr Patientenmanagement ist doch auch beeinflusst wurden?

    wir kodieren E44.- bei entsprechendem Screening, Nachweis im Labor und entsprechender Substitution. Klingt fast wie bei Ihnen ;)

    Gruß C.Busch

    Schönen Gruß
    C.Busch

  • Liebes Forum,

    ich möchte dieses Thema noch einmal aufgreifen. Wir haben die E44.0 kodiert. Dem MDK haben wir als Nachweis das NRS-Screening zugesendet. Aus diesem ergab sich ein NRS von 3 Punkten, was der E44.0 entspricht.
    Patient wurde während des stationären Aufenthaltes zweimal gewogen und dem entsprechend die hochkalorischen Kost gegeben bzw. angepasst. Diese Unterlagen haben wir alle dem MDK zugesandt. Er lehnt weiterhin mit der Begründung ab, dass die Definition der E44 nicht erfüllt ist.
    Meine Frage:

    Was schicken sie als Nachweis für die E44 an den MDK?

    tweety

  • Hallo tweetyCo,

    Sie schreiben, der MDK "lehnt weiterhin mit der Begründung ab, dass die Definition der E44 nicht erfüllt ist."

    Da wäre es doch sinnvoll, wenn der MDK respektive die Kasse, die Ihr Ansprechpartner ist, auch mitteilt, was denn nach seiner/ihrer Meinung fehlt. Gutachten zeichnen sich üblicherweise durch Formulierungen wie "weil", "deswegen", "aufgrund dessen" etc. aus. "Ist nicht" weil "ist nicht" ist keine Begründung.

    Auch dürfte es für die Kasse als "Herrin des Verfahrens" schwierig sei, eine eigenständige Entscheidung zu treffen, wenn ihr keine Begründung mitgeteilt wird. Nachvollziehbarkeit und Plausibilität sind nun einmal Eckpfeiler eines Gutachtens.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Moin,
    bezüglich der Kodierung E44.- / E43 kann ich aus Erfahrung sagen:
    Alter des Patienten
    BMI (Standardabweichung unter dem Mittelwert der Bezugspopulation)
    Albuminnachweis im Serum ( < 35 g/I)

    Beipsiel:
    45-54 Jahre
    BMI (22-27)
    E44.1 ( 22,8->21)
    E44.0 (21,0->19,4)
    E43 (< 19,4)
    Albumin (< 35 g/I)

    Bei o.a. Nachweis wurde die Kodierung anerkannt.
    Gruß,

    B. Schrader

  • Hallo Gomer1,

    vielen Dank für Ihren Hinweis.
    Ich denke nur, es ist schlichtweg zu erwarten, dass die Kasse respektive der Gutachter ausdrückt, weshalb er etwas ablehnt.
    Wir sind doch nicht im Absolutismus, wo man immer Neues versucht hat, um den hohen Herren gnädig zu stimmen.

    Viele Grüße
    Medman2

  • Hallo zusammen,

    wir haben bei einem Patienten (postpylorischer neuroendokriner Tumor, Dialysepatient) die ND E44.0 (mäßige Energie- und Eiweißmangelernährung) kodiert. Im Labor 3 x Albumin (3,0 - 3,1 g/dl), 3 x Gesamteiweiss (5,5 - 5,6 g/dl) bestimmt. BMI 25,1.

    Ist für diese Kodierung eine parenterale Ernährung mit Smof Kabiven und Gabe von Aminomix ausreichend?

    Vielen Dank!

  • Hallo Ricco,

    Ich denke, dass Sie bei einem hoch-normalen BMI wie hier die Kriterien von E44 gar nicht erreichen, weil das Gewicht nicht unter dem Bezugswert der Vergleichspopulation liegt. Albuminwerte spielen bei E44 keine Rolle, wenn ich den ICD-Text richtig gelesen habe.
    Ich will damit sagen, dass es für die Kodierung nach DKR D003 nicht auf die genaue Form der Behandlung ankommt, sondern auf das Vorliegen der richtigen Diagnose.
    Sorry für die negative Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Antworten! Ich bin bisher davon ausgegangen, dass auch bei normal gewichtigen Menschen eine Mangelernährung vorliegen kann ... liege ich damit falsch?

  • Hallo, Ricco,

    Für die Diagnosestellung müssen Sie die Hinweise in der ICD10 beachten, da sind sich auch SEG4 und FoKa einig.
    Ernährungsmediziner/-berater hören in ihren Seminaren oder von Firmenvertretern manchmal, dass auch andere Kriterien wie BMI und/oder NRS gelten. Dies mag ernährungsmedizinisch nicht falsch sein, jedoch für die Kodierung gelten die in der ICD-10 aufgeführten Definitionen.
    Im Rahmen des Vorschlagswesens zur ICD 10 wurde schon mehrfach versucht, eine Anpassung der Definition zu erreichen, bisher ohne Erfolg....

    Grüße
    AnMa