Leberzirrhose+ Mehrfachkodierung

  • Guten Tag allen im Forum,
    bei einem von mir besuchten Seminar wurde dargelegt, dass die Kodierung der Sekundärkodes sich nicht nach der Kodierrichtlinie für Nebendiagnosen richtet,
    sondern die Kodierrichtlinie für Mehrfachkodierungen D 012i zutrifft.
    Ist es daher richtig, wenn man einen bei einer Herzinsuffizienz vorliegenden Pleuraerguss ( nur im Röntgen ersichtlich) oder
    die bei einer Leberzirrhose in der Gastroskopie gesehenen Ösophagusvarizen kodiert -ohne einen Aufwand im Sinne der Nebendiagnosendefinition zu haben ???
    Allen noch ein schönes Wochenende
    Lorelei

  • Hallo Lorelei2,

    meines Wissens nach dürften Sie den Pleuraerguss, bzw die Varizen nur dann kodieren, wenn entweder gezielte Maßnahmen zu deren Behandlung erfolgen, z.b Pleurapunktion oder zumindest z.b per bildgebende Verfahren der Befund weiter beobachtet wird und dies auch so entsprechend vermerkt ist. Den einmaligen Nebenbefund, der ansonsten keine weiteren Konsequenzen hat, dürfen Sie nach meinem Verständnis nicht kodieren.

    Liebe Grüße
    Nika :)

  • Hallo,

    dass die sehr pauschale Äußerung in dem Seminar sicher nicht für alle Sekundärkodes zutrifft, sieht man z.B., wenn man sich den Diabetes betrachtet. In den speziellen DKR ist geregelt, dass die Sternkodes nur für die Manifestationen zu verwenden sind, die die ND-Definition erfüllen.
    Ich kann aus den DKR auch nicht herauslesen, dass im Kreuz-Stern-System die ND-Definition nicht mehr gilt.
    Anders sieht es da bei den obligat anzugebenden Ausrufezeichenkodes aus; hier entfällt die Forderung nach der ND-Definition.

    Gruß
    B.W.