Wer zahlt HNO-Rechnung bei nachfolgender stationärer Aufnahme zur Schilddrüsen-OP

  • Hallo Schmitz,

    ich glaube nicht, dass HNO-Ärzte als Zuweiser für Schilddrüsen-OP gelten....

    zum Thema:

    Wenn sich aber die Häuser weigern, diese für die OP notwendige Untersuchung zu vergüten, wird der HNO-Arzt die Rechnung (dann mit privatem Steigerungssatz) einfach dem Patienten in die Hand drücken. Der wird zu seiner Kasse gehen, die werden ihm die Kosten NICHT erstatten (und wenn, dann ungerechtfertigt und nicht in voller Höhe) oder ihn an ein anderes Krankenhaus verweisen. Damit ist dann nicht nur der Patient sondern auch die Fallpauschale weg, und schlechte Mund-zu-Mund-Propaganda gibt es auch noch.

    Vielleicht können die ggf. vorhandenen Beleg-HNO-Ärzte die Untersuchung an einem ihrer OP-Tag in Ihrem Haus erbringen? Oder zumindest einige kurzfristige Termine in der Praxis freihalten? Einem Patienten mit dem Hinweis "die und die Untersuchung müsste noch vor der OP erfolgen" und ihn dann allein zur Terminsuche zu lassen kann schon mal längere Wartezeiten entstehen lassen.

    Gruß

    Zakspeed

  • Schönen guten Tag allerseits,

    die Problematik in diesem Fall sehe ich darin, dass es sich bei der präoperativen Stimmbanduntersuchung nicht um eine medizinisch erforderliche diagnostische Maßnahme sondern um eine forensische (also haftungsrechtlichen) Maßnahme handelt. Die Untersuchung ist meines Wissens lediglich erforderlich, um eventuell vorbestehende Einschränkungen der Stimmbandbeweglichkeit festzustellen und die entsprechende Haftung des Operateurs dafür auszuschließen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag!

    Vor einer Carotis-OP lassen wir bislang im Haus ein Angio-CCT durchführen.
    Zur Kostenersparnis soll diese Untersuchung nun über den Hausarzt durch einen niedergelassenen Radiologen erfolgen.
    Danach dann Aufnahme zur OP.

    Ist dies so machbar? Oder könnte man auch hier in Konflikt mit der KV kommen?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo,
    also das ist doch nicht tragbar. Patient soll normalerweise mit notwendigen Vorbefunden zur OP eingewiesen werden. Das heißt wenn alle notwendigen Befunde vorliegen, erfolgt Einweisung und dann wird im KH ein OP-Termin abgeklärt, und Aufnahme und dann OP. Und wenn zu den Vorbefunden ein HNO-Status gehört ist das so, und da müsste der HA den Patienten ambulant den an HNO-Arzt überweisen der dann den fachärztlichen Status erhebt (ist ja auch wichtig für den Patienten! - falls bei der OP was passiert!)...aber wie von einigen hier beschrieben gilt der Einweisungsschein wohl als Freifahrtschein für Verantwortung - kann/soll jetzt alles das KH machen(auch in anderen Fachrichtungen). Das geht so nicht!
    Müsste man dann mal beim InEK nachfragen ob die eigentlich ambulante Vordiagnostik und Befunderbringung(gibt ja auch anderes Urteil meine ich wo die vorstationäre Abrechnung von Untersuchungen nicht gelten soll, da diese ja hätten im KV-Bereich erbracht werden können/müssen...) denn mittlerweile schon als vor-/stationäre Leistung miteingerechnet ist in der DRG die dann nachher ggf. nur noch im Rahmen uGVD mit entspr. Mindererlös abgegolten wird.
    Da müssen sich jetzt mal beide Seiten hinsetzten und reden!

    bitte

    rokka

  • Hallo,
    streng nach BSG ist alles was ambulant machbar ist, auch ambulant durchzuführen. Na gut, zumindest dann, wenn es erlössteigernd wirkt. Aber unabhängig davon dürfen Sie vorstationär nur dann Behandlungen / Untersuchungen etc. durchführen, wenn sie ambulant nicht durchführbar sind. Da gibt es mittlerweile etliche Urteil dazu. Es empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
    Variante 1: Voruntersuchung VS und dann OP: wird wohl keiner was dagegen haben, dass Sie VS für lau erbringen.
    Variante 2: Voruntersuchung VS und dann erscheint Patient nicht zur OP oder ist nicht operabel. Dann wird Kasse und BSG sagen: VS geht nicht, hätt der niedergelassene Facharzt machen müssen.
    Problem dabei ist nur, dass Sie nicht wissen, was bei den Untersuchungen rauskommt und wie sich der Patient entscheidet. Aber das ist wohl eher ein Detailproblem im Rahmen der Wirtschaftlichkeit nach BSG.
    Für diejenigen, die es nicht gemerkt haben. Es war zum Teil Ironie und Sarkasmus dabei.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo rokka,

    Ich kann Ihre Empörung ja ein Stückweit verstehen, aber das Angio-CT dient doch eindeutig der Vorbereitung der OP, die Sie ( bzw.. hier: Gefäßchirurg) abrechnen werden. Also klar vorstationäre Diagnostik entsprechend Variante 2 nach $ 115b.
    Wie sollte der Hausarzt wissen, welche speziellen Befunde Sie vor einer OP im Einzelfall benötigen? Vielleicht fordert ihr Nachbarkrankenhaus etwas ganz anderes? Und dass die KV sich bei gedeckeltem Budget gegen die Verschiebung der Kosten vom KHS in den ambulanten Bereich wehrt, ist ebenso verständlich, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Hr. Breitmeier

    eher wieder zurückverschiebung... Und Kommunikation war früher auch selbst durch alte Telefone schon möglich.
    Das jetzt immer alles mehr und schneller soll dafür können wir auch nichts.

    aber klare Aussage vom MDK: was ambulant geht, soll ambulant...

    rokka