• Die Patienten einer Palliativstation fallen halt doch durch alle Netze. Manchmal machen wir nichts, was irgendeiner OPS entsprechen würde, außer alle Medikamente und Flüssigkeit s.c. geben (und damit ereichen wir ein breites Spektrum Symptomkontrolle). Ist das mit 8-020.x verschlüsselbar?
    Trotz allem liegen wir ca. 50% unter unserem Existenzminimum. Damit würden bis 2004 die sowieso viel zu wenigen Palliativbetten auf die Hälfte schrumpfen - kann das Sinn der Übung sein.
    Zweite Frage folgt unter anderem Thema
    Frustriert
    Susanne aus München
    :angry:

    Susanne in München :i_drink:

  • Zitat


    Original von Susanne:
    Trotz allem liegen wir ca. 50% unter unserem Existenzminimum. Damit würden bis 2004 die sowieso viel zu wenigen Palliativbetten auf die Hälfte schrumpfen...

    Ihre Rechnung verstehe ich nicht: würden Sie für 50% Ihrer Patienten "zu wenig" erlösen ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • 50% Erlös meint, dass wir derzeit (Testfall) verglichen mit dem Tagessatz meist nur die Hälfte bekämen - die Patienten liegen verglichen mit allgmeininternistischen länger, was sich nicht adäquat wiederspiegelt. Dazu kommt, dass es kaum OPS gibt, die unsere Arbeit umsetzen. Und da wir die Grundkrankheit (in 90% Malignome) nicht behandeln, sondern das Symptom, können wir den Krebs auch nicht als HD verschlüsseln. So kommen recht exotische DRG raus, die nicht viel mit dem zu tun haben, was wir tun.
    Ist es jetzt verständlicher?

    Susanne

    Susanne in München :i_drink:

  • Hallo susanne,
    mal eine ketzerische Frage...sind die exotischen DRG denn MDK-geprüft: dürft Ihr nicht anders ? Gerade bei palliativen Behandlungen ergibt sich doch eine gewisser Spielraum in der Anwendung der HD.
    Sonst besteht das gleiche Problem wie bei anderen Langliegern (Querschnitt, TBC, COPD, diabetische Füße pipapo): im jetzigen System werden diese Fälle nicht adäquat honoriert.
    --
    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Poschmann

  • "mal eine ketzerische Frage...sind die exotischen DRG denn MDK-geprüft: dürft Ihr nicht anders ? Gerade bei palliativen Behandlungen ergibt sich doch eine gewisser Spielraum in der Anwendung der HD."

    Sorry, ich bin kein controller sondern nur leidgeprüfte doktorin, die versucht zu kodierne. wir üben noch, rechnen aber noch nicht ab. der mdk konnte also noch nicht viel mitreden. den spielraum in der anwendung der hd sehe ich nur bedingt, denn auch wir müssen uns überlegen, warum ein pat. da ist. und wenn mehrere symtome gleichwertig eine rolle spielen, ist das für mich eine klassische "palliativbehandlung" und ich sehe eigentlich nicht ein, warum das nicht hd werden darf. sonst gibt es nämlich dauernd fehler-drgs (z.b. terminaler pat., den wir mehrfach tief endobronchial absaugen und lavagieren (ops 8-173) - gibt fehler-drg, wenn ich das hauptsymptom schmerzen eingebe, aber nicht bei palliativbehandlung). die s.c. - medikamentengabe ist eine anerkannte methode in de rpalliativmedizin, und sollte daher im zusammenhang mit der z515 geltend gemacht werden können.

    Susanne in München :i_drink:

  • ps (fünf vor zwölf)

    vielleicht habe ich ja ein grundsätzliches verständnisproblem.
    nächtliche grüsse aus dem tiefschwarzen münchen

    susanne

    Susanne in München :i_drink:

  • Zitat


    Original von Susanne:
    "z.b. terminaler pat., den wir mehrfach tief endobronchial absaugen und lavagieren (ops 8-173)"

    Für das, auch mehrfach tiefe, endobronchiale Absaugen ist der Code 8-173 nicht vorgesehen, sondern für eine therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge. Diese erfolgt regelmäßig mittels starrer Bronchoskopie - in Narkose - unter Zuhilfenahme mehrerer Liter an Flüssigkeit z.B. bei einer Alveolarproteinose (geschätzt max. 1000 Patienten in Deutschland).
    Für die flexible Bronchoskopie gibt es den Code 1-620.0, für das endobronchiale Absaugen gab es in der OPS-Version 2.0 den Code 8-175, in der aktuell gültigen Version 2.1 taucht dieser nicht mehr auf. Vermutlich ist abr Susannes Haus nicht das einzige, das so kodiert.

    mfg aus dem heiteren Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • auf die gefahr hin, ganz dumm zu fragen: wie spiegelt sich dann die arbeit in den ops/icd wieder bzw was kann ich dann überhaupt an ops angeben? (ich weiss, das kann hier nicht beantwortet werden, aber ich frage mich doch immer öfter, ob nicht lieber gleich jedes zweite bett abgebaut werden soll - wir könnten uns dann viel arbeit sparen)
    Das problem unserer patienten ist, das sie im schnitt doppelt so lange da sind wie internistische patienten mit der gliechen hd (bzw. diagnose, denn den krebs darf ich ja nicht mal als hd angeben, da wir ihn nicht behandeln). um nochmal zur ausgangsfrage zurück zu kommen. ist denn die sc-gabe so zu verschlüsseln? über unsere anderen "häufigen" ops schweige ich lieber, sonst kommt hinterher raus, dass gar keine richtig ist.
    dank für die ermutigenden anregungen

    susanne;(

    Susanne in München :i_drink:

  • Eine sehr hilfreiche Zusammenstellung hat Herr Schöffend in einem anderen Thread veröffentlicht, die insbesondere die pflegerelevanten DRG und OPS enthält (allerdings auch die 8-173). Die sc.-Gabe von Medikamenten ist nach DKR P014a als nicht kodierfähig eingestuft.

    Ein Problem der Palliativmedizin sind sicherlich die häufig verlängerten Liegedauern. Allerdings führt ein Überschreiten der oGVD zu einem höheren Relativgewicht und damit auch zu einer entsprechend höheren Vergütung.

    Ich hoffe, dies konnte etwas ermutigen.
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Hallo Susanne, Hallo liebe Forum-Teilnehmer,

    warum wollen Sie das Malignom nicht als HD verschlüsseln?
    DKR 0201b: " Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen,Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt." Er kommt doch nicht ausschliesslich zur Behandlung e i n e s Symptomes zu Ihnen. Unter palliative Behandlung bei Malignompatienten fallen doch sicher viele Maßnahmen, wie Schmerztherapie, Infusionstherapie, Transfusionen, Physiotherapie u.s.w. oder sogar Diagnostik zum Fortschreiten des Prozesses.
    Selbst wenn der Pat. nur zur Schmerztherapie aufgenommen wird, gilt DKR 1806a: "In allen anderen Fällen von chronischem Schmerz muss die Erkrankung, die den Schmerz verursacht, als Hauptdiagnose angegeben werden." Somit ist auch beim Palliativpatienten das Malignom durchaus als HD anzugeben. Bei Kodierung entsprechend vieler und CCL-behafteter Nebendiagnosen (z.B. Kachexie, Marasmus, Wasser- und Elytstörungen, Energie- und Eiweißmangelernährung, Aszites, Pleuraerguss, Nierenisuffizienz u.v.a.m.) kann bei den Malignom-DRG regelmäßig die A-Gruppe erreicht werden. Die Angabe von vielen OPS ist dazu gar nicht nötig.
    Ihr Problem ist sicherlich, dass z.B. die DRG G60A Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane mit äußerst schweren oder schweren CC nur ein RG von 0,765 bei einer kalkulierten mittleren Verweildauer von 4 d hat. Unter diesem Aspekt ist eine rein palliative Behandlung in einem normalen Versorgungskrankenhaus wirklich schlecht abgebildet.
    Welchen Status haben eigendlich Hospize ? Wie vom Gesetzgeber angestrebt, wäre dann eine alsbaldige Verlegung in eine solche spezialisierte Einrichtung sicher sinnvoll. Unter DRG zählen Ihre Fälle, nicht die Belegungstage.;)

    Viele Grüsse
    Papi

  • Hallo Susanne, Hallo liebe Forum-Teilnehmer,

    "warum wollen Sie das Malignom nicht als HD verschlüsseln?"

    Will ich schon, aber mir wurde es bisher so erklärt, dass die Behandlung von Symptomen bei bekanntem Malignom nicht unter dem Malignom als HD verschlüsselt werden darf, sondern das Symptom. (z.B. Patient mit bekanntem BC kommt wegen Krampfanfall, als Ursache werden ZNS-filiae gefunden, dann werden dir filiae als HD verschlüsselt)

    "Er kommt doch nicht ausschliesslich zur Behandlung e i n e s Symptomes zu Ihnen. Unter palliative Behandlung bei Malignompatienten fallen doch sicher viele Maßnahmen, wie Schmerztherapie, Infusionstherapie, Transfusionen, Physiotherapie u.s.w. oder sogar Diagnostik zum Fortschreiten des Prozesses."

    Das ist ja das Probelm, es sind meist viele Symptome, die alle gleichwertig sind und multimodal behandelt werden. (wobei es für kaum eine der Therapien eine OPS gibt).

    "Selbst wenn der Pat. nur zur Schmerztherapie aufgenommen wird, gilt DKR 1806a: "In allen anderen Fällen von chronischem Schmerz muss die Erkrankung, die den Schmerz verursacht, als Hauptdiagnose angegeben werden."

    Gilt das auch, wenn der Schmerz durch Metastasen ausgelöst wurde? (z.B. Mamma-ca, Knochenmetastasen, pathologische Fraktur, symptomorientierte Schmerztherapie). Da würde ich die Fraktur als HD ansehen.Übrigens ist die Schmerztherapie so eng defininert, dass sie z.B. bei uns nicht verschlüsselt werden kann.


    "Somit ist auch beim Palliativpatienten das Malignom durchaus als HD anzugeben. Bei Kodierung entsprechend vieler und CCL-behafteter Nebendiagnosen (z.B. Kachexie, Marasmus, Wasser- und Elytstörungen, Energie- und Eiweißmangelernährung, Aszites, Pleuraerguss, Nierenisuffizienz u.v.a.m.) kann bei den Malignom-DRG regelmäßig die A-Gruppe erreicht werden. Die Angabe von vielen OPS ist dazu gar nicht nötig."

    Das wurde mit wie gesagt bisher immer anders erklärt.

    "Welchen Status haben eigendlich Hospize ? Wie vom Gesetzgeber angestrebt, wäre dann eine alsbaldige Verlegung in eine solche spezialisierte Einrichtung sicher sinnvoll. Unter DRG zählen Ihre Fälle, nicht die Belegungstage ;) "

    Hospize sind PFLEGEEINRICHTUNGEN, die gehen die Krankenkasse nichts oder kaum was an. Eine Verlegung in ein Hospiz ist sicher anzustreben, wenn 1. der Patient stabil genug ist und 2. es einen PLatz gäbe. Bei 8 Betten auf eine Stadt wie München sterben die Patienten vorher. Und genaus das ist das Problem der Palliativpatienten: Die kann man nicht "durchschleusen" um hohe Fallzahlen zu bekommen.
    Die mittlere Liegezeit auf einer Palliativstation ist 12-14 Tage - unabhängig von der Grunderkrankung. Diese spielt eh nur eine untergeordnete Rolle, denn die Behandlung ist rein symptomorientiert (d.H. ob die pathologische Fraktur durch Knochenmetastasen oder Plasmozytom kam ist wurscht).

    In der Praxis wäre es also sinnvoller, die PAtieten unter der HD Z515 (Palliativbehandlung) zu kodieren, das spiegelt eher die Situation.
    Aber ich werde das mit der HD Malignom nochmals nachfragen, Danke für die Information.
    Susanne


    :x

    Susanne in München :i_drink: