P67D - Entlassung gegen ärztlichen Rat

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte unbedingt einen Rat bzw. eine Quelle (Urteil) zum nachlesen für folgenden Fall.

    Pat. kommt zur Entbindung - Kind wird lebend entbunden - Pat. verlässt mit Säugling gegen ärztlichen Rat die Klinik innerhalb einiger Stunden nach Entbindung am selben Tag.

    Darf für den Säugling ein Fall (Aufnahmegrund 06) mit der P67D abgerechnet werden, wenn ein stationärer Aufenthalt über 24 Stunden geplant war? (was z. B. schon der Entlassungsgrund 04 ausdücken würde) Oder muss definitiv geprüft/nachgewiesen werden, ob eine Versorgung ausserhalb des Kreissaales erfolgt ist? Wenn es am Kreissaal hängt: muss eine Prüfung über den MDK eingeleitet werden, oder reicht lt. KK eine formale Prüfung nach FPV aus? Was läuft alles unter Versorgung ausserhalb des Kreissaales (ausser die U-Untersuchungen) - reicht es, wenn die Stationsschwester dokumentiert, dass das Kind schläft (Fazit: atmet)?

    Es wird gefordert, dass der Säugling über die DRG der Mutter abgegolten ist. Es handelt sich um einen Fall aus dem Jahr 2009. :whistling:

    ?(

    Vielen Dank

    frettka

    ps: ich werde mich mal um eine Hospitanz auf der GYN/Entbindungsstation bemühen müssen... :pinch: mal schauen wo der Kreissaal aufhört...

  • Hallo frettka,

    von wo aus (Räumlichkeit) ist denn Mutti nach Hause gegangen? War sie schon (mit Kind) auf Station oder noch im Ruheraum/Kreißsaal-Bereich? In den beiden Häusern, in denen meine Kinder geboren sind, ist das zum Glück räumlich sehr getrennt. Wobei der Kreißsaal nicht nur der klassische einzelne gekachelte Raum ist, sondern ein Bereich mit Badezimmern, Kuschelsofa, Teeküche usw. Und nur wenn Mutti (und Kind) tats. auf Station zwei Stockwerke höher geschoben werden (Kind wird dann im Säuglingszimmer von der Säuglingsschwester "übernommen") kann man von einer Versorgung außerhalb des Kreißsaales sprechen.

    Wenn die Mutter sich nach der Entbindung subjektiv fit fühlt und direkt aus dem Kreißsaal-Bereich (auch gegen ärztl. Rat) geht, dann kann halt keine Fallpauschale für das Kind abgerechnet werden. Das Thema ambulante Geburt fange ich jetzt aber hier nicht an.....

    Gruß


    Zakspeed