Eine Frage an alle Kodierprofis.
Habe letztes Jahr eine Patienten behandelt und die DRG B20B abgerechnet. Liegedauer 11Tage.
Aufgrund einer AZ-Verschlechterung erfolgte die Wiederaufnahme bereits 2 Tage später. Es erfolgte eine Re-OP bei Abszess. Die jetzt sich daraus ergebende DRG war die B01Z bei einer Liegedauer von 23 Tagen. Ein Keim konnte bei der OP nachgewiesen werden. Bei einer weiteren OP wärend dieses Aufenthaltes konnte erneut Tumorgewebe gefunden werden.
Der MDK argumentiert wünscht jetzt eine Fallzusammenführung, da eine Zusammenhang der beiden Aufenthalte klar auf der Hand liege. Meines Erachtens nach handelt es sich aber um zwei unterschiedlich Diagnosen (C79.3 und G06.0) mit entsprechenden unterschiedlichen Basis-DRG´s. Die Entstehung des Abszesses ist ein schicksalshafter Verlauf, der nicht im Verantwortungsbereich des Krankenhauses liegt.
Wer hat Recht?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Beantwortung meiner Frage