Hallo,
ich muss mal ganz blöd fragen:
Wie ist eigentlich bei Fallzusammenführungen "INNERHALB der OGVD" definiert? Wenn der Patient GENAU am OGVD-Tag wieder aufgenommen wird, gilt dies dann als INNERHALB?
Konkreter Fall:
Aufnahme am 11.06.12, DRG Z64C, OGVD: 5 Tage
Wiederaufnahme am 15.06.12 = 5. Tag, also genau OGVD getroffen.
Werden die Fälle nun wegen gleicher Basis-DRG zusammmengeführt?
Vielen Dank für die Hilfe vorab!
Viele Grüße,
kimmsi