Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der nächst. Abrechnung in der Psychosomatik.
Wenn in der Vergütungsvereinbarung mit der Krankenkasse nichts vereinbart wurde, gilt dann diese Vereinbarung, da Bundeseinheitlich?
Gemeinsame Empfehlung Über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach &115 a Abs. 3 SGB V.
LG MarkoSch