Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich kenne mehrere Beispiele von mehreren Häusern, die sowohl einen Reha-Bereich als auch eine Akutversorgung haben und bei denen die Transportfahrten der Genesung sehr abträglich zu sein scheinen.
Denn es kommt immer wieder vor, dass wir zwar nach bestem Wissen und Gewissen in die Reha verlegen, weil kein stationärer Behandlungsbedarf mehr - der Patient aber direkt bei seiner Ankunft schlagartig in so schlechtem Zustand ist, dass er dort erst einmal akut behandelt wird.
Würden wir Patienten aber wirklich in so miserablem Zustand Reha-verlegen, würden sie uns in Scharen aus den reinen Reha-Häusern wieder zurückgebracht. Nur bei gewissen Häusern mit Reha- UND Akutversorgung scheint es eine Ausnahme zu geben.
Wie diese Häuser in solchen Fällen die primäre Fehlbelegung in der Rechnungsprüfung abbiegen, ist mir nicht klar und auch nicht mein Bier, nur der nachträglich uns gegenüber erhobene Verlegungsabschlag und der Ärger im §301 nervt.
Daher die Frage, ob es hier Erfahrungswerte und juristische Hintergründe gibt:
- Ist es maßgeblich für einen Verlegungsabschlag, ob nach der Verlegung binnen 24h faktisch eine Akutversorgung in einem anderen Hause erfolgte - oder "gilt" diese erneute Aufnahme juristisch nicht, wenn sie nicht werthaltig abgerechnet werden kann, es sich also um eine primäre Fehlbelegung handelt, weil eigentlich bitteschön Reha.
- Würde also die Kasse im Fall eines Verlegungsabschlages bei uns UND einer Feststellung der primären Fehlbelegung ggf sogar doppelt kürzen?
Davon würde in der mir bekannten Praxis keines der beiden Häuser etwas merken, je nach Rechtsauffassung wäre das ja noch nicht mal anstößig. - Hat mal jemand ausprobiert, was eigentlich passiert, wenn man bei gut dokumentiertem Zustand des Patienten mit dieser Argumentation den Abzug eines Verlegungsabschlages verweigert und Belege dafür einfordert, dass eine Verlegung faktisch (also werthaltig) vorlag?
Ich kann mir vorstellen, dass das das Prüfverhalten der Kasse beeinflussen würde - und dieses eine mal würde ich das auch für ein sinnvolles Korrektiv halten.
viele sonnige Grüße zum Wochenende zwitschert,
Der Kolibri
PS: Viele Krankenhäuser sind ja schon zu schmerzfrei, um überhaupt in ihren Adresskatalog-Stammdaten Haus X (Reha) und das gleiche Haus X (akut) deutlich am Namen kenntlich zu unterscheiden.
Sonst wird nämlich strunzdoof per default eine Akutverlegung eingegeben... guten Morgen!
So etwas zu monitoren, ist oft Tontaubenschiessen, damit kann man eine Menge Geld machen.