BG-Abrechnung bei Verlegung in ein anderes KH

  • Hallo,

    ich bin ein Neuling in der Krankenhaus-Abrechnung und brauche eure Hilfe!! Es geht um die Abrechnung eines BG-Falls.
    Wurde diesbezüglich nicht wirklich eingearbeitet und ins kalte Wasser geworfen, muss mir quasi alles selber beibringen.

    Es handelt sich um Folgendes:
    Ein Patient kommt nach einem Arbeitsunfall in die BG-Ambulanz. Nach einer 2-stündigen Notfallversorgung wird dieser in ein anderes Krankenhaus verlegt.

    Bislang wurde bei uns so ein Fall mit der BG als 1-Tag stationär abgerechnet. Allerdings fordert eine BG eine ambulante Abrechnung und die anderen übernehmen die Kosten.

    Könnt Ihr mir da weiterhelfen, wie wird es nun abgerechnet ambulant oder 1-Tag stationär? Konnte zu so einem Fall leider nichts finden, wie ist es rechtlich geregelt??

    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Hallo oliMar,

    erfolgte ausschließlich eine Notfallversorgung, war eine stationäre Behandlung nicht
    beabsichtigt oder möglich und lag der Patient nicht praktisch stationär
    (oder im Op, Versorgung auf Intensiv etc.),
    dann war es formal auch keine stationäre Behandlung.
    Hierzu gibt es auch Rechtsprechung.

    Gruß

    P.Host

  • Hallo,

    Es handelt sich um Folgendes:
    Ein Patient kommt nach einem Arbeitsunfall in die BG-Ambulanz. Nach einer 2-stündigen Notfallversorgung wird dieser in ein anderes Krankenhaus verlegt.


    so pauschal würde ich das nicht als ambulante Leistung "abbügeln". Hat der Patient 2 Stunden im Wartezimmer der BG-Ambulanz gesessen oder wurde er 2 Stunden versorgt (Roentgen, Nähen usw.) und dann in ein Haus mit höherer Versorgungsstufe weiterverlegt? Für die BG gilt eigentlich das Gleiche wie für die GKV, daher auch hier die Frage nach der stationären Notwendigkeit bzw. Einbindung aus der ex-ante-Sicht.


    Gruß

    zakspeed

  • Guten Tag,

    sicherlich ist ein pauschales Vorgehen immer von Ausnahmen behaftet.
    Entscheidend ist immer der Einzelfall. deshalb etwas nähere Erläuterungen:

    Wird im Einzelfall eine Notfallversorgung durchgeführt, dann gilt der Ärztevertrag (BG-D-Arzt), die Abrechnungen sind nach konkreter Leistung zu stellen.

    Ist - egal aus welchen Gründen - keine Aufnahme geplant oder möglich (z.B. Bettenmangel, Heimat nahe Zuweisung, Zuweisung in Fachklinik, fehlende BG Zulassung), dann kommt auch keine Aufnahme zu Stande, auch wenn der Begriff "Verlegung" dabei häufiger genannt wird.

    Lag der Patient im Bett, war im Op etc. und war dies auch so zwingend notwendig,
    wird auch eine pauschale Kostenübernahme nach DRG erfolgen müssen.

    Gruß

    P.Host