• Ich hätte nochmal ne Frage zur non-invasiven Maskenbeatmung!

    Stimmt es, dass der Patient mindestens 6 Stunden damit beatmet werden muss, damit ich die Beatmungsstunden kodieren kann?

  • Nein,
    C-PAP ist keine Beatmung im Sinne der DKR 1001. Diese 6-Stunden-Regelung gilt nur für das Weaning. Nach einer längeren Beatmungszeit muss der Pat. mind. 6Stunden/d C-PAP bekommen, damit diese (und die beatmungsfreie Zeit) als Beatmungstunden berücksichtigt werden können.
    Bekommt der Pat. von Anfang an nur C-PAP, so kann dies nicht als Beatmung im Sinne der DKR 1001 gezählt werden, auch wenn es länger als 6 Stunden dauert.

    MfG

  • Sehr geehrte(r) ultimaraziel,

    Zum Thema CPAP und Beatmung sei auf die anderen Threads hierzu verwiesen.

    Sollten Sie aber mit dem Begriff "Masken-CPAP" definitiv verwirrend eine z.B. druckunterstützte Beatmung meinen, so dürfen Sie diese unabhängig von der Dauer kodieren, sofern diese unter intensivmedizinischen Versorgungsbedingungen erfolgt.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Guten Tag Herr Dr. Stark!

    Ich bin jetzt etwas verwirrt! ?(

    Also mit Masken-CPAP meine ich eine druckunterstützte Beatmung, die über eine Maske erfolgt, also nicht-invasiv!

    Wir hatten jetzt einen Patienten, der auf Grund von respiratorischen Problemen, mehrmals am Tag mit der Maske beatmet wurde! Die Zeit der Beatmung betrug maximal 1 Stunde und das mehrmals am Tag! Der Patient wurde aber nie mehr als 6 Stunden am Tag beatmet!

    Kann ich es nun kodieren oder nicht???

  • Hallo,

    wenn Sie die Atmung des Patienten mit CPAP unterstützt haben, dann ist keine Beatmungszeit zu kodieren, außer Sie befinden sich im Weaning.

    Nach Ihrer Schilderung war dies nicht der Fall. CPAP allein ist gemäß DKR keine Beatmung sondern "lediglich" Unterstützung durch kontinuierlichen positiven Atemwegsdruck.

    Ansonsten möchte ich Sie, wie meine Vorredner auch, auf die zahlreichen Threads zu der Thematik hier im Forum verweissen.

    VG c_c

  • Sehr geehrte(r) ultimaraziel,

    wenn eine druckunterstützte Beatmung unter intensivmedizinischen Versorgungsbedingungen erfolgt, dann können Sie diese kodieren, unabhängig vom Interface. In Ihrem Falle als jeweils einzelne Beatmungsperioden. Der Klarheit halber würde ich dann aber auf den Begriff "..." (Sie wissen schon welchen, frei nach Harry Potter) verzichten.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Liebe Gemeinde,

    liege ich mit der Deutung der DKR richtig,

    dass die 6-h-Regel zur Entwöhnung nur für Masken-CPAP ohne Druckunterstützung gilt?

    Bzw. dass ich bei Entwöhnung mit Masken-CPAP mit DU (CPAP/ASB) weiter zählen kann, bis eine 24/36-h-Pause eintritt?

    Herzlichst
    Artur Speck

  • Hallo zusammen,


    jetzt nochmal für ganz vewirrte ;( :wacko:.Nachdem ich mir das jetzt alles mehrmals durchgelesen habe habe ich nur noch :?: :?: :?:

    Kann ich unter intensivmedizinischer Überwachung bei Masken CPAP ( kein Weaning) einzelne Stunden pro Tag zusammenrechnen,auch wenn ich nicht auf 6 Stunden komme?oder brauche ich pro Tag mindestens 6 Stunden Beatmung um sie überhaupt zusammenzuzählen.

    Beispiel:

    Tag 1. 5 Stunden im Intervall Masken CPAP

    Tag 2. 3 Stunden im Intervall Masken CPAP

    Tag 3. 7 Stunden im Intervall MAsken CPAP

    habe ich dann 15 Beatmungsstunden oder nur 7 Stunden. ?(

    Grüße daywalker