Hallo Forum,
ein Patient erhielt bei uns wegen einer Gonarthrose (M17.0) eine Knie-Tep rechts (5-822.10).
Einige Stunden post-op kam es zu einem akuten art. Verschluss in der betroffenen unteren Extremität, sodass der Patient noch am selben Tag in eine Gefäßchirurgische Abteilung eines anderen Krankenhauses verlegt werden musste.
Die Krankenkasse ist jetzt der Ansicht, dass wir nicht die Fallpauschale 17.091 berechnen können, da der Patient nicht bis zum Abschluss der Wundheilung in unserer Klinik blieb, sondern direkt nach Erbringung der Leistung verlegt wurde. Die Krankenkasse ist bereit den Basis und Abteilungspflegesatz, sowie das korrespondierende Sonderentgelt zu bezahlen. Ist dieses Vorgehen der KK in diesem Fall zulässig?
Viele Grüsse aus dem Spessart
Dr. Mathias Filipp