Dipl. Sozialpädagogin mit familientherapeutischer Zusatzausbildung

  • Darf eine Dipl. Sozialpädagogin mit familientherapeutischer Zusatzausbildung im Bereich Ärzte/Psychologen Leistungen erfassen, wenn die Vergütung der einer Psychologin entspricht. Sie wird im Bereich Kinder,- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie beschäftigt.

  • Moin,

    wenn "Arzt/ Psychologe" drauf steht, sollte auch "Arzt/Psychologe" drin sein. Sie können ja auch einen Physiker oder Schreiner wie einen Arzt bezahlen (wenn Sie das irgendwie in IHrem Tarifwerk hinbekommen), deswegen darf der aber nicht ärztlich tätig werden.

    Gruß

    merguet

    Kleiner Tipp: Wir schätzen Anreden und Grußformeln....

  • Hallo OPS-Tine, hallo merguet,

    ich kann die Antwort von merguet in Bezug auf die Erfassung therapeutischer Therapieeinheiten nach dem Entgeltsystem für Häuser nach §17b KHG nicht nachvollziehen:

    Ich zitiere die FAQ des DIMDI:

    "Wie kodiert eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin ihre Leistungen im Bereich 9-60 bis 9-69? (seit Version 2011


    Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen, indem sie z.B auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

    Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten."
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…m_319159480.htm


    Mit freundlichen Grüßen

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo Merguet, hallo E. Rath,

    danke für eure Antwort.
    Die Antwort des DIMDI auf die FAQ bestätigt meine Vermutung, dass bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung entscheidend ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    OPS-Tine